Rückzahlung Mietkaution

Hi zusammen.

es könnte sein , das ich die falsche Rubrik habe und es eher in allgemeine Rechtsfragen gehört , wenn ja , bitte verschieben.

Eine Vermieterin besitzt ein Haus mit 3 Wohnungen.
Im Winter 2010 auf 2011 ziehen mit kurzen Abstand alle 3 Mietparteien aus , da das Haus feucht , schlecht gedämmt und voll Schimmel ist.

Es kommt zu einem Rechtstreit wo es unter anderem um die Verursachung des Schimmels , z.b. fehlerhaftes Lüften etc geht und um die Rückzahlung der Kaution .
Vor rund 3 Monaten wurde der Rechtstreit entschieden , ein Sachverständiger hat die Bausubstanz geprüft , die Dämmung geprüft und das Haus als unbewohnbar eingstuft bevor es Kernsaniert und komplet neu gedämmt ist.

Die 3 Parteien haben nun einen Rechtsanwalt beauftragt die bei dem Gericht entschiedene rückzahlung der Kaution durchsetzen soll , da eine freiwillige Zahlung trotzt einiger Aufforderungsbriefe nicht stattfand .

Jetzt wo der Rechtsanwalt die Forderung stellte , kommt ein Schreiben zurück das die Vermieterin Privatinsolvenz angemeldet hat.

macht es jetzt Sinn den Rechtsanwalt weiterhin zu beauftragen die Forderung durchzusetzen , oder wirft man gutes Geld , schlechten hinter her , weil die Chancen das Geld der Kaution zu bekommen annähernd Null sind ?

gruss

Toni

Hallo !

wenn die Mietkaution,wie vom Gesetzgeber gefordert,getrennt vom Vermögen des Vermieters verwahrt und verwaltet wird,dann wäre es problemlos.
Sie fällt ja nicht in die Insolvenzmasse rein.

Hat Vermieter das aber nicht so gemacht,dann ist es so gut wie weg.

MfG
duck313

Zumindest macht es Sinn eine Betrugsanzeige in Erwägung zu ziehen. Mietkautionen sind vom Vermieter mündelsicher und getrennt vom eigenen Vermögen anzulegen. Auch im Falle einer Privatinsolvenz wären die Kautionen dann sicher.
Vielleicht findet der Vermieter noch den einen oder anderen Euro, wenn er damit um ein Strafverfahren herumkommt.

vnA