Es gibt 2 Hauptmieter in einer Mietwohnung. Die Kaution der Wohnung in Höhe von 1100,00 Euro wurde von Person A gezahlt. Person B hat sich daran nicht beteiligt. Das Sparbuch läuft also auf den Namen der Person A.
Die Wohnung wurde gekündigt, übergeben, etc… Nun hat Person B noch seinen Mietanteil und seinen Anteil der Nebenkostennachzahlung zu zahlen. Insgesamt ca. 550,00 Euro.
Der Vermieter weigert sich, die Kaution zurückzuzahlen, solange Person B nicht zahlt.
Person B wird aber nicht zahlen können.
Ist das in Ordnung, dass der Vermieter die Kaution nicht zurückerstattet, obwohl nur Person A - ohne Mietschulden! - die Kaution getragen hat?
Nahezu das gleiche Szenario: Nun hat die Mutter der Person A, die vorher die Wohnung bewohnt hat, die Kaution gezahlt. Diese hat die Wohnung aber später an Person A und Person B „abgetreten“: Es wurde ein neuer Mietvertrag gemacht. Alles so, wie es sich gehört. Das Sparbuch der Kaution wurde allerdings nie umgeschrieben und läuft unter ihrem Namen.
Ist es jetzt rechtens, dass der Vermieter die Kaution, die nie umgeschrieben wurde, einbehalten will, obwohl Person A (die Tochter) und Person B (mit Mietschulden) mit der Mutter, die die Kaution gestellt hat, doch rein „wohnungstechnisch“ nichts zu tun haben?
Vielen lieben Dank für eure Antworten schon mal im Voraus.
Es gibt 2 Hauptmieter in einer Mietwohnung. Die Kaution der
Wohnung in Höhe von 1100,00 Euro wurde von Person A gezahlt.
Person B hat sich daran nicht beteiligt. Das Sparbuch läuft
also auf den Namen der Person A.
Die Wohnung wurde gekündigt, übergeben, etc… Nun hat Person B
noch seinen Mietanteil und seinen Anteil der
Nebenkostennachzahlung zu zahlen. Insgesamt ca. 550,00 Euro.
Der Vermieter weigert sich, die Kaution zurückzuzahlen,
solange Person B nicht zahlt.
Person B wird aber nicht zahlen können.
Ist das in Ordnung, dass der Vermieter die Kaution nicht
zurückerstattet, obwohl nur Person A - ohne Mietschulden! -
die Kaution getragen hat?
ja, Hauptmieter sind grundsätzlich gesamtschuldnerisch für alle Vertragsverpflichtungen verantwortlich.
Nahezu das gleiche Szenario: Nun hat die Mutter der Person
A, die vorher die Wohnung bewohnt hat, die Kaution gezahlt.
Diese hat die Wohnung aber später an Person A und Person B
„abgetreten“: Es wurde ein neuer Mietvertrag gemacht. Alles
so, wie es sich gehört. Das Sparbuch der Kaution wurde
allerdings nie umgeschrieben und läuft unter ihrem Namen.
Ist es jetzt rechtens, dass der Vermieter die Kaution, die nie
umgeschrieben wurde, einbehalten will, obwohl Person A (die
Tochter) und Person B (mit Mietschulden) mit der Mutter, die
die Kaution gestellt hat, doch rein „wohnungstechnisch“ nichts
zu tun haben?
Das ist eine etwas merkwürdige Konstellation. Wenn alles gemacht wurde, „wie es sich gehört“, dann gäbe es einen neuen Mietvertrag und entsprechend wurde die alte Kaution ausbezahlt und eine neue gestellt.
Da hier offenbar anders verfahren wurde, ist es schwer, zu beurteilen, wer hier welche Pflichten eingegangen ist.
Ist das in Ordnung, dass der Vermieter die Kaution nicht
zurückerstattet, obwohl nur Person A - ohne Mietschulden! -
die Kaution getragen hat?
Ja, es ist Sache der Mieter, ihre Angelegenheiten im Innenverhältnis zu regeln. Sie haften gegenüber dem Vermieter als Gesamtschuldner.
Ist es jetzt rechtens, dass der Vermieter die Kaution, die nie
umgeschrieben wurde, einbehalten will, obwohl Person A (die
Tochter) und Person B (mit Mietschulden) mit der Mutter, die
die Kaution gestellt hat, doch rein „wohnungstechnisch“ nichts
zu tun haben?
Nur sofern der Vermieter damals etwas schriftliches bekommen hat, in dem die Mutter ihm die Abtretung ihres Kautionsguthabens an die Nachmieter bestätigt. Da das offenbar nicht der Fall war, hat die Mutter einen Anspruch auf Rückzahlung gegenüber dem Vermieter. (Der könnte allerdings verjährt sein!) Dass der Vermieter dann evtl. keine Kaution mehr hat, ist zwar sein Problem, er kann allerdings trotzdem die Mietschulden bei beiden Mietern einklagen, und das m.E. sogar dann, wenn er die Kaution der Mutter wegen Verjährung behalten kann. Das Trio zahlt dann gewissermaßen doppelt. Es sollte das weitere Vorgehen daher sorgfältig prüfen.
erstmal vielen Dank für eure Antworten!
Person A hat nochmal nachgeschaut und die Kaution läuft über die Mutter. Die Kaution wurde am 29.11.2006 gestellt und die Mutter bewohnte die Wohnung von Januar 2007 bis 01.11.2008. Dann zogen Person A und Person B dort ein. Die Kaution wurde NIE umgeschrieben und es wurde ein neuer Mietvertrag erstellt, in dem Person A und Person B als Hauptmieter der Wohnung eingetragen wurden. Auch hat die Mutter dem Vermieter nie etwas Schriftliches zukommen lassen, das erklären würde, dass sie die Kaution auf die Tochter (Person A) umschreibt.
Ist ihr Anspruch auf die Kaution denn nun verjährt? Es sind fast zwei Jahre vergangen.