Hallöle, Ihr Lieben -
der Vermieter einer Wohnung ist verstorben. Der Mieter zwischenzeitlich ausgezogen, die Wohnung wurde ordnungsgemäß abgenommen. Angeblich soll nach einem halben Jahr noch kein Erbschein vorliegen.Welche Möglichkeit hat der Mieter seine Kaution möglichst schnell zurück zu bekommen?
Danke für eure Hinweise.
Alles Liebe
Heike
Hallo,
da kein Erbschein vorliegt, kommen auch die Erben nicht an das Geld, also müssen alle Beteiligten abwarten.
Schönen Tag noch.
Hallo,
da kein Erbschein vorliegt, kommen auch die Erben nicht an das
Geld, also müssen alle Beteiligten abwarten.
Wie sähe es mit Mietzahlungen aus? Kann der Mieter auch auf Vorlage des Erbscheins bestehen, bevor er an jemand anderen als den toten Vermieter bezahlt?
Greetz
Bommel