Hiho,
mal wieder eine Frage zur Mietkaution. Normalerweise wird dem Vermieter ja eine Frist von 3-6 Monaten eingeräumt. Nun habe ich aber in meinem Mietvertrag eine Klausel, welche besagt, dass der Vermieter 4 Wochen Zeit hat Mängel zu beanstanden, ansonsten ist eine Rückzahlung der Kaution sofort nach 4 Wochen zu tätigen.
Nun ist der Auszug 4 Monate her, jetzt kam eine Nachbesserungsaufforderung und die Kaution wurde noch nicht ausbezahlt.
Was gilt nun? Die 4 Wochen, welche im Vertrag vereinbart sind, oder ist diese Klausel ungültig und es gelten die 3-6 Monate?
VG