Rückzahlung Mietkautions-Darlehen von ALG2-Kunden

Angenommen, die Arbeitsagentur fordert die Rückzahlung eines Darlehens für die Mietkaution von einem Hartz4-Empfänger, dieser verfügt jedoch über kein Einkommen oder Vermögen nach § 11 & § 12 SGB II, das zu berücksichtigen wäre. Auch die Kaution selbst befindet sich noch im Besitz des Vermieters, da sein Mietvertrag noch läuft. Sollte dieser ALG2-Kunde dann Einspruch einlegen, oder wie ist der weitere Verlauf in solchen Fällen?

Angenommen, die Arbeitsagentur fordert die Rückzahlung eines Darlehens für die Mietkaution von einem Hartz4-Empfänger

Hat sie irgendwie begründet, wieso sie dieses Darlehen zu diesem Zeitpunkt zurückfordert?

Sollte dieser ALG2-Kunde dann Einspruch einlegen,

Auf jeden Fall, denn sonst kann er ja nichts mehr dagegen tun.

oder wie ist der weitere Verlauf in solchen Fällen?

Keine Ahnung, ich halte das für ziemlich ungewöhnlich.