Rückzahlung Nebenkosten vom Vermieter bei ALG II

Hallo wer kann helfen,

ich beziehe seit Januar ALG II. Vor einigen Tagen erhielt ich aber die Nebenkostenabrechnung vom vergangenen Jahr (da bezog ich noch kein ALGII) und erhielt jetzt eine Rückzahlung. Die wurde aber prompt von der ARGE einbehalten. Ist das korrekt?

Danke

Hallo Detlef,
das ist leider korrekt, das du das Guthaben an die Arge abtreten mußt.
Wenn du eine Nachzahlung gehabt hättest, hätte die Arge die ja auch übernommen.
Auch wenn du letztes Jahr nur ALG1 bezogen hast.

Lg Angie

Sorry,

da bin ich überfragt.

Grüße
Henry Loos

Vielen Dank für die Information. LG Detlef