Mal angenommen ein Angestellter bekommt seine Gehaltsabrechnung und geht davon aus, dass diese richtig ist. 2 Monate später stellt sich heraus, dass es zuviel Gehalt ist und der Fehler beim Steuerberater lag. Nun ohne Vorwarnung wird dem Angestellten ein Teil des zuviel gezahlten Geldes ohne Rücksprache etc. abgezogen. Wie kann man sich verhalten? Ist dies rechtens? Der Angestellte wusste nicht, dass es zuviel war und fragt sich nun wie man nächsten Monat überleben sollte.
Vom Arbeitgeber und Steuerberater kam keine Info oder eine Entschuldigung!
wenn das Geld ausgegeben wurde, kann es zur sog. Entreicherung kommen, aber nur, wenn hier keine grobfahrlässige Unkenntnis vorlag. Wenn ein Durchschnittsbegabter auf Anhieb erkennen könnte, dass das Gehalt zu hoch war, also erheblich zu hoch (Richtschnur: mehr als 100 Euro zuviel oder mehr als 10%), dann kommt eine Entreicherung nicht in Betracht.
Dann darf bis zu den Pfändungsgrenzen beim nächsten Gehalt einbehalten, also z.B. bei ledigen AN ohne Unterhaltspflichten das Netto bis auf 930 Euro verrechnet werden.
Was beudetet das es nicht zur Entrichtung kommen kann? […]
Entreicherung: unjuristisch ausgedrückt, man hätte etwas bekommen, was einem nicht zustand, wäre aber guten Glaubens gewesen, dass es einem doch zugestanden hätte. Was E.Krull schrub, deutet darauf hin, dass bei 2 mal 350 € diese Einrede eher nicht funktioniert.
Wenn das Geld dem Empfänger nicht zustand, kann er es auch schlecht verlangen. Ich würde mit dem Arbeitgeber sprechen und versuchen, die Zahlung der 700 € auf Stotter umzufriemeln. Wenn es ohne die 700 € wirklich so eng wird, dürfte das auch in Cheffes Interesse liegen - auf eine Lohnpfändung wird er auch keinen gesteigerten Wert legen, bei dem ganzen Aufwand, den eine solche auslöst. Eine Chance, das Geld „irgendwie“ zu behalten, sehe ich allerdings nicht.