Bei einem Hausverkauf wurde ein Kaufvertrag geschlossen, in dem der Hauskäufer für diverse Einbauten einen extra Betrag zu zahlen hat. Vereinbart wurde, den Kaufpreis zinslos in Raten mit Fälligkeit zum 3. Werktag des Monats zu überweisen. Nun hält sich der Käufer öfter nicht an die vereinbarte Zahlungsfrist. Eine Verfallklausel wurde nicht vereinbart. Welche Möglichkeiten gibt es, das Geld zu bekommen?
zahlt der Käufer nur „regelmäßig“ verspätet oder fallen Ratenzahlungen aus?
WEnn er nur verspätet zahlt, könnte man nach dem 3. Werktag Mahnbescheidantrag stellen, müsste dann allerdings bei Zahlungseingang dies wieder korrigieren, so dass dem Käufer hier Kosten entstehen. Es gibt Schuldner, die dann pünktlicher zahlen, da allerdings keine Verfallklausel vereinbart wurde, wäre es schwierig, das Darlehen wg. Zahlungsrückstand zu kündigen.
Die Info’s hierzu sind zu gering.
WEnn er nur verspätet zahlt, könnte man nach dem 3. Werktag
Mahnbescheidantrag stellen, müsste dann allerdings bei
Zahlungseingang dies wieder korrigieren, so dass dem Käufer
hier Kosten entstehen.
Wie kommst Du denn auf DAS schmale Brett?
Bei Zahlungen, die nach dem Kalender bestimmt sind, ist der Schuldner bei verspäteter Zahlung automatisch im Verzug (§286 Abs2 BGB, http://dejure.org/gesetze/BGB/286.html) und hat einen entstandenen Verzugschaden zu tragen (§280 BGB, http://dejure.org/gesetze/BGB/280.html). Das kann dann z.B. das Honorar eines Anwalts sein. Und natürlich auch ein Mahnbescheid.
Btw., wie Du auf den 3.Werktag kommst, ist mir ein Rätsel.
Es gibt Schuldner, die dann pünktlicher
zahlen, da allerdings keine Verfallklausel vereinbart wurde,
wäre es schwierig, das Darlehen wg. Zahlungsrückstand zu
kündigen.
Wenn ich das also richtig interprätiere, befindet sich der Schuldner bereits im Verzug und das berechtigt den Gläubiger zum gerichtlichen Mahnverfahren? Oder vorher der ganze Weg: erste Mahnung, zweite Mahnung, Mahnbescheid … Ist der Gläubiger unter diesen Umständen berechtigt einseitig den Vertrag zu kündigen und auf Zahlung des gesamten Restdarlehens bestehen?
WEnn er nur verspätet zahlt, könnte man nach dem 3. Werktag
Mahnbescheidantrag stellen, müsste dann allerdings bei
Zahlungseingang dies wieder korrigieren, so dass dem Käufer
hier Kosten entstehen.
Bei einem Hausverkauf wurde ein Kaufvertrag geschlossen, in dem der Hauskäufer :für diverse Einbauten einen extra Betrag zu zahlen hat.
Hausverkäufe bedürfen der öffentlichen Beurkundung. Wenn die genannten Einbauten -so lese ich das- im Notarvertrag erfasst sind, diesen Vertrag nochmals genau lesen.
Im Regelfalle steht da sinngemäss noch Folgendes: Der Käufer unterwirft sich der sofortigen Zwangsvollstreckung aus dieser Urkunde…
Dann sehe ich keine Erfordernis, den Weg über einen MB zu gehen. Imho kann sofort vollstreckt werden.
Der Vertrag wurde ohne Notar gemacht! Rein Privatrechtlich.
dann das ganze zurück auf Start: ein Hauskauf ohne Notar und Grundbucheintragung ist ungültig.
Ich verstehe absolut nicht, wie man bei Verträgen, die man meist nur einmal im Leben abschließt, auf rechtlichen Beistand verzichten kann. DAS ist wirklich am völlig falschen Ende gespart. Und nun geht’s in die Hose und das Heulen ist groß. Selber Schuld…
Wieso Rumgerate? Ein Haus wurde mit Notarvertrag verkauft. Danaben gab es einen nichtnotariellen Kaufvertrag über div. Einrichtungsgegenstände, der zinsfrei in Raten abzuzahlen ist. Meine letzte Frage ist nun:
kann der Gläubiger den Vertrag einseitig kündigen, nachdem der Schuldner mehrfach seine Rückzahlungspflicht verletzt hat (Fristüberschreitung).
Wieso Rumgerate? Ein Haus wurde mit Notarvertrag verkauft.
Danaben gab es einen nichtnotariellen Kaufvertrag über div.
Einrichtungsgegenstände
War dieser zweite Handel völlig unabhängig vom erstren? Oder anfder gesagt: Hättet ihr ihm das Haus auch ohne die Möbel verkauft bzw. die Möbel ohne das Haus? Oder war das von vornherein klar, daß das Haus mit den Möbeln verkauft werden soll?