Hallo
über die Diskussion zwischen Simsy Mone und Ratloser kann ich nur den Kopf schütteln. Ich dachte, das ist hier ein Experten -Forum, aber hier diskutieren 2 Leute, von denen einer weniger Ahnung hat als der andere. Was soll denn sowas? Wenn man keine Ahnung hat, sollte man einfach mal den Mund halten…
Und was soll sowas? Das ist unhöflich und unfreundlich.
Sollen hier vielleicht nur solche Leute antworten, die eine berufliche Ausbildung in der Richtung haben? Das wäre mir sehr neu.
Übrigens habe ich in diesem Thread nur geantwortet, weil die Frage ziemlich lange ganz ohne Antwort blieb, und wenn man mal anfängt zu antworten, schließen sich oft andere an, und sei es nur, um das richtigzustellen was man schreibt. Was ja hier auch der Fall war, wie man sieht.
Es ist jedenfalls nirgendwo etwas als Tatsache behauptet worden, es ist wohl deutlich zum Ausdruck gekommen, dass es sich bei den Antworten um unsere Ansichten, und nicht um Tatsachen handelt. Ich habe sie extra nochmal daraufhin überprüft.
Wenn jemand Sozialhilfe oder ALG2 bezieht und Rente beantragt, dann meldet der Sozialhilfeträger natürlich Erstattungsanspruch beim Rententräger an, das ist ganz legal
Das ist hier offensichtlich ja gerade eben nicht passiert.
Dann beziffert das Sozialamt seinen Erstattungsanspruch. Ist die Rentennachzahlung höher, bekommt der Rentner die Differenz ausgezahlt, ist sie niedriger, bekommt das Sozialamt alles.
Eine Abtretungserklärung oder darlehensweise Zahlung ist in diesem Fall nicht nötig, da diese Erstattungsregelung gesetzlich geregelt ist.
Er sollte ja aber eine Abtretungserklärung unterschreiben. Eine ‚Rückzahlungsbestätigung‘, wie er schreibt.
- Wieso muss eigentlich der Hilfeempfänger nicht vorher darüber unterrichtet werden, dass (in diesem Fall) die Rente hinterher eingezogen wird? - (Grundsatzfrage, hat mit dem Fall hier nichts zu tun)
Gruß
Simsy