Hallo, im Jahr 2003 nach einem Arbeitsunfall wurde zuerst ALG I dann Alg II gezahlt, bis dann endlich im Jahr 2009 die EU-Rente bewilligt wurde. Bis zu diesem Zeitpunkt hat das Job-Center die Krankenkassenbeiträge gezahlt. Nach dem Rentenbescheid hat die Krankenkasse die Beiträge erstattet. Dieses wurde dem Jobcenter umgehend gemeldet, damit das Geld zurück gezahlt werden kann. Aber die reagieren nicht und haben auch weiterhin die Krankenkassenbeiträge gezahlt. Obwohl mehrfach mitgeteilt wurde, dass Rente gezahlt wird. Das ist nun mittlerweile 4 Jahre und viele Anschreiben her. Verjährt der Anspruch irgendwann?
Hi, Verjährung läge in diesem Fall bei 4 Jahren, beginnend am 1.1. des Folgejahres in dem die Forderung entstand.
http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_1/__45.html
MfG ramses90
Hallo,
Nach dem
Rentenbescheid hat die Krankenkasse die Beiträge erstattet.
Dieses wurde dem Jobcenter umgehend gemeldet, damit das Geld
zurück gezahlt werden kann. Aber die reagieren nicht und haben
auch weiterhin die Krankenkassenbeiträge gezahlt. Obwohl
mehrfach mitgeteilt wurde, dass Rente gezahlt wird. Das ist
nun mittlerweile 4 Jahre und viele Anschreiben her. Verjährt
der Anspruch irgendwann?
Ich gehe davon aus, dass das die Leistungsträger unter sich regeln und auch müssen.
url=[http://www.buzer.de/gesetz/3086/b8514.htm]Drittes Kapitel Zusammenarbeit der Leistungsträger und ihre Beziehungen zu Dritten
Zweiter Abschnitt Erstattungsansprüche der Leistungsträger untereinander[/url]
Auf Leistungen, die ein Leistungsträger erbringt hat der Leistungsempfänger ja keinen Einfluss. Hier handelt es sich ja um Leistungen, die nicht dem Leistungsberechtigten ausbezahlt wurden.
Im Rentenbescheid werden üblicherweise die Anteile für die KK abgezogen.
Der Rentenanspruch (Auszahlungsbetrag) wird also um die KK Beiträge gekürzt.