Per 31.05.2013 wurde für eine Wohnung die Heizkosten/Warmwasserablesung vorgenommen. Am 13.08.2013 kam die Abrechnung. Daraus ergab sich ein Guthaben von 132,00 Euro . Die Wohnung wurde zum 01.09.2013 gekündigt, auf Nachfrage erfahren, dass der Vermieter (eine gemeinnützige Wohnungsbaugesellschaft) dieses Geld behält, falls nach dem Auszug noch irgendwelche Reparaturen oder Ansprüche des Vermieters wegen Nachbesserungen entstehen. Dafür gibt es aber die für bis Mitte 2016 eingefrorenen Genossenschaftsanteile. Vllt.weiß jemand, ob das irgendwo gesetzlich geregelt ist.
Hallo!
Für diese Fälle gibt’s doch die Kaution oder bei Genossenschaften nicht ?
Da ist der Genossenschaftsanteil die Mietsicherheit ?
M.E. nach darf ein Guthaben aus Heizkostenabrechnung nicht dafür einbehalten werden.
Umkehrschluss, es gäbe kein Guthaben, was dann ? Woraus sollte dann die Sicherheit für mögliche Schäden bestehen. Doch aus der Kaution oder den Gen.Anteilen.
Oder es muss nachgezahlt werden, weil Heizkosten teurer wurden. Dann würde ja nach Logik der Genossenschaft noch mehr Geldsicherheit fehlen.
mfG
duck313