Hallo.
Der ehemalige Vermieter soll zwei zwei zu unrecht geforderte und bereits gezahlte Untermietszuschläge zurück zahlen. Welche Frist kann in einem solchen Fall angegeben werden?
Gruß
Hallo.
Der ehemalige Vermieter soll zwei zwei zu unrecht geforderte und bereits gezahlte Untermietszuschläge zurück zahlen. Welche Frist kann in einem solchen Fall angegeben werden?
Gruß
Hallo.
Der ehemalige Vermieter soll zwei zwei zu unrecht
geforderte
und bereits gezahlte Untermietszuschläge zurück zahlen.
Welche
Frist kann in einem solchen Fall angegeben werden?
Gruß
Da kann ich leider nicht weiterhelfen!
Das weiss ich leider nicht, ich wuerde die Hausverwaltung oder einen Anwalt fragen.
[Bei dieser Antwort wurde das Vollzitat nachträglich automatisiert entfernt]
irgendwie kommen mir als Laien bei Fristen gerne 10 Tage in die Tastatur.
Allerdings stellt sich mir umgehend die Frage, ob Zahlung hier nicht ein Anerkenntnis der Forderung sein könnte.
hallo,
aus urlaubstechnischen Gründen kann ich mich erst heute melde, doch leider kann ich dazu keine Antwort geben.
freundliche Grüße