Rückzahlung Urlaubsgeld bei eigener Kündigung

Einen schönen Abend an alle,
bin dabei meinen Arbeitsplatz zu kündigen… in meinem Vetrag stehen folgende Klauseln:

  • Sonderzahlung in Höhe des Brutomonatsgehaltes, zahlbar zu 50% mit der Juliabrechnung und 50% mit der Novemberabrechnng.

  • Der Anspruch auf die Sonderzahlung ist ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis im zeitpunkt der Auszahlung oder vor dem 31.3. von einem der Vertragsteile gekündigt wird.

  • Der AN ist verpflichtet, die Sonderahlung bis auf einem Restbetrag von 102€ zurückzuzahlen, wenn er aufgrund eingener Kündigung der Firma aus einem von ihm vertretenden Grund oder vor dem 31.3. des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres ausscheidet.

FRAGE: wenn in in Juli kündige, muss ich die Sonderzahlung zurückzahlen?
FRAGE: in welchem Monat 2010 kann ich am besten kündigen, um die Julisonderzahlung nicht zurückzahlen zu müssen?

Bin in einem Konzern (Groß- und Aussenhandel) in Bayern angestellt.

Vielen Dank!
SilviutiS

Je nach Dauer des Beschäftigungsverhältnisses kannst du nicht von heut auf morgen kündigen.
Wenn du kündigst, kannst du bis zu 3 Monaten vom Arbeitsamt keine Leistungen erwarten. Um das zu erhalten muss dir gekündigt werden.
Aus de Klauseln geht doch eindeutig leserliches hervor, da verstehe ich die Frage nicht. März ist durch, oder???
Gruß
Andi

Servus, das ist nun mehr Arbeitsrecht als SGB II, aber ich wills mal versuchen.

Wenn du im Juli kündigst würde ich sagen, du musst zahlen weil du dann „im Zeitpunkt der Auszahlung“ kündigst.

Wenn ich es richtig verstehe musst du auf jeden Fall bis auf 102,00 Euro zurückzahlen da du ja auf jeden Fall noch vor dem 31.03.2010 ausscheidest.
Würde deine Kündigung zum 01.04.2011 wirksam sähe dies anders aus.

Ich hoffe es hat etwas weitergeholfen.
Gruß
Chriz86

Hallo,
ist nicht mein Thema, mein Spezialgebiet ist das SGB II.
Sorry, dass ich nicht weiterhelfen kann.
Grüße
Almut

hallo Silviutis,

habe mal einige foren durchstöbert hirbei habe ich was bei http://www.frag-einen-anwalt.de/forum_topic.asp?topi…& gefunden wodrin es heißt mann sollte schon die fristen beachten diese sind wahrscheinlich n quatale unterteielt d.h. soweit ich das beurteilen kann frühestens zum 31.9 zu kündigen das währe die beste möglichkeit evte. wenden sie sich an ihre gewerkschaft oder gehen sie zu ihren anwalt ein beratungsgespräch kostet meist nur 20 - 50 euro

mfg
matthias

Hallo SilviutiS,

es ist schwer die Frage zu beantworten ohne den ganzen Vertrag zu kennen.
Für mich hört sich das so an, als ob die Sonderzahlung für 2010 zur Hälfte mit
dem Juligehalt und mit dem Novembergehalt ausgezahlt wird.

Zurückzuzahlen ist der Betrag (bis auf die 102,00 €) wenn die Firma verlassen
wird aus Gründen die von Ihnen zu verantworten sind (ich denke mal eine eigene
Kündigung gehört dazu) oder vor dem 31.03.des folgenden Jahres (also hier jetzt
2011) ausscheidet.

"Der AN ist verpflichtet, die Sonderahlung bis auf einem

Restbetrag von 102€ zurückzuzahlen, wenn er aufgrund eingener
Kündigung der Firma aus einem von ihm vertretenden Grund oder
vor dem 31.3. des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres
ausscheidet."

Für mich hört sich das so an, als ob bei einer eigenen Kündigung eine
Rückzahlung immer zu erfolgen hat.

Aber wie gesagt, so verstehe ich das, ich weiss nicht ob das wirklich so ist.
Vielleicht gibt es eine Gewerkschaft, oder einen Betriebsrat den Sie fragen können.

Gruß Nele

Hallo,

ich bin lediglich ein Experte für Arbeitslosengeld o.Ä.
Bei den genannten Sachen habe ich nicht ausreichend Fachwissen.

Gruß

Hallo,

das tut mir leid, aber da kann ich Die leider auch nicht weiterhelfen.

Viele Grüße

Diese rechtliche Frage, darf und kann doch nicht hier beantwortet werden. Die Formulierung " …aus einem von ihm vertretenden Grund " ist so schwammig finde ich. Und „oder vor dem 31.3. des auf die Auszahlung f o l g e n d e n Kalenderjahres ausscheidet.“ Nur 102 Euro bleiben doch vom Urlaubsgeld übrig, wenn ich das richtig verstanden habe.

Hallo!
Ich kann dir dazu nichts sagen, weil ich kein Experte des Arbeitsvertragsrechts bin. Ich kenne mich nur im SGB II aus.

MfG!
Ottiorz

P.S.
Antwort verspätet wegen Urlaubs!

Sorry, war LANGE nicht mehr angemeldet, habe leider NICHT geantwortet - kommt nicht wieder vor!