Einen schönen Abend an alle,
bin dabei meinen Arbeitsplatz zu kündigen… in meinem Vetrag stehen folgende Klauseln:
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Sonderzahlung in Höhe des Brutomonatsgehaltes, zahlbar zu 50% mit der Juliabrechnung und 50% mit der Novemberabrechnng.
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Der Anspruch auf die Sonderzahlung ist ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis im zeitpunkt der Auszahlung oder vor dem 31.3. von einem der Vertragsteile gekündigt wird.
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Der AN ist verpflichtet, die Sonderahlung bis auf einem Restbetrag von 102€ zurückzuzahlen, wenn er aufgrund eingener Kündigung der Firma aus einem von ihm vertretenden Grund oder vor dem 31.3. des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres ausscheidet.
FRAGE: wenn in in Juli kündige, muss ich die Sonderzahlung zurückzahlen?
FRAGE: in welchem Monat 2010 kann ich am besten kündigen, um die Julisonderzahlung nicht zurückzahlen zu müssen?
Bin in einem Konzern (Groß- und Aussenhandel) in Bayern angestellt.
Vielen Dank!
SilviutiS