Rückzahlung Urlaubsgeld bei eigener Kündigung

Hallo an alle,
bin dabei meinen Arbeitsplatz zu kündigen… in meinem Vetrag stehen folgende Klauseln:

  • Sonderzahlung in Höhe des Brutomonatsgehaltes, zahlbar zu 50% mit der Juliabrechnung und 50% mit der Novemberabrechnng.

  • Der Anspruch auf die Sonderzahlung ist ausgeschlossen, wenn das Arbeitsverhältnis im zeitpunkt der Auszahlung oder vor dem 31.3. von einem der Vertragsteile gekündigt wird.

  • Der AN ist verpflichtet, die Sonderahlung bis auf einem Restbetrag von 102€ zurückzuzahlen, wenn er aufgrund eingener Kündigung der Firma aus einem von ihm vertretenden Grund oder vor dem 31.3. des auf die Auszahlung folgenden Kalenderjahres ausscheidet.

FRAGE: wenn in in Juli kündige, muss ich die Sonderzahlung zurückzahlen?
FRAGE: in welchem Monat 2010 kann ich am besten kündigen, um die Julisonderzahlung nicht zurückzahlen zu müssen?

Bin in einem Konzern (Groß- und Aussenhandel) in Bayern angestellt.

Vielen Dank!
SilviutiS

Sorry, dies eine reine Frage des Arbeitsrechts.
Bitte diese Frage dort stellen

Danke Christian,
gute Nacht.
Silvia

deine Mail ist etwas verwirrend, aber ich gehe nochmal auf die Punkte ein wie ich sie verstanden habe.

  • halbjährlich erhältst du einen Bonus in Höhe der Hälfte deines Monatsgehaltes
  • du verlierst dein Anrecht auf Juli wenn du vor dem 31.03. kündigst (31.03+3 Monate Kündigungsfrist=30.06)
  • du musst bis auf 102€ Boni zurückzahlen wenn die Firma dir kündigt aus einem Grund den du verursacht hast

Meiner Ansicht nach kannst du ab 01.04.10 kündigen. Da du 3 Monate gemäß der gesetzlichen Regelungen noch zu arbeiten hast, steht dir auch die Boni für Juli in voller Höhe zu. Somit würde ich zum 31.07. kündigen.

Hallo, wenn du in einer größeren Firma arbeitest, dann habt Ihr einen Betriebsrat und zu dieser Urlaubsgeldregelung auch eine Betriebsvereinbarung.
Da würde ich mal nachfragen.

Viele Grüße von Lothar
Mit freundlichen Grüßen aus Naundorf.

Lothar Seifert
Hauptstrasse 71b
01877 Naundorf

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Hallo an alle,
bin dabei meinen Arbeitsplatz zu kündigen…

Hallo,
da bin ich wohl nicht der richtige Gesprächspartner.
Gruß Achim

Wenn ich die Vertragsbruchstücke richtig lese, musst du auf jeden Fall die Sonderzehlung bis auf einen Restbetrag von 102€ zurückzahlen.
Aber für eine genaue Beantwortung solltest du dich an euren Betriebsrat wenden - Ein Großkonzern in Bayern wird ja wohl einen haben:wink:

Viele Grüsse aus Franken.

Falscher Ansprechpartner
Hey SilviutiS,
sorry, ich befass mich mit der URHEBERRECHTLICHEN Abmahnung. Sie brauchen einen Experten aus dem Arbeitsrecht, am besten eine(n) Anwalt/Anwaeltin.

Trotzdem ein Versuch / meine Ansicht:
Fuer mich liest sich Ihr Vertrag so: die Firma will die Zahlung nur leisten, wenn der AN danach noch mehrere Monate da bleibt (sonst kuendigt ja jeder nur noch direkt nach Erhalt der Sonderzahlung).
Das heisst, die Klausel ist so gemeint: wer das Geld will, muss halt im April kuendigen.
In Ihrem Fall geht demnach in diesem Jahr nichts mehr, Sie muessten in 4/2011 kuendigen, um die Sonderzahlung 2010 behalten zu koennen.

ABER:
Jetzt ist noch die Frage, ob diese Klausel denn auch WIRKSAM ist. Spaetestens hier kann ich nun wirklich nichts mehr sagen, dazu brauchen Sie jemanden, der Ihnen Rechtsberatung gibt oder sich zumindest mit Arbeitsrecht speziell befasst.

Im Internet gibt es auch Anwaltsforen, suchen Sie mal nach „Rechtsberatung online“.

Noch ein Tipp:
In vielen Staedten gibt es Rechtshilfe oder Rechtsberatung durch Anwaelte, die das kostenlos ehrenamtlich anbieten (manchmal an bestimmten Tagen des Monats). Ihr Buerger-Buero bzw. Gemeindeamt sollte Ihnen dazu was sagen koennen, oder die oertliche Anwaltskammer.

Ich wuensche Ihnen viel Erfolg!
Gruesse,
Veranda

Hallo

Die Sonderzahlung ist bei euch sicherlich eine -Bleibeprämie-, d.h. so wie ich das verstehe kann man sie komplett für 2010 nur behalten wenn man bis zum 31.3.2011 bleibt.
Gruss Helmut

Hallo an alle,
bin dabei meinen Arbeitsplatz zu kündigen… in meinem Vetrag
stehen folgende Klauseln:

  • Sonderzahlung in Höhe des Brutomonatsgehaltes,
    Vielen Dank!
    SilviutiS

Hallo,

ich bin Sicherheitsingenieur, kein Personaler.
Frage bei Deiner Gewerkschaft.

Alles Gute

Wolfgang

Hallo SilviutiS,

Ihre Vertragsklauseln sind recht kniffelig formuliert, doch wenn ich Punkt 2 recht verstehe, haben Sie keinen Anspruch auf die Sonderzahlung, wenn Sie während der Auszahlungsperiode, also Juli oder November, kündigen.

Das würde aber bedeuten, dass, wenn Sie im Juni kündigen, haben Sie Anspruch, kündigen Sie im Juli haben Sie keinen. Das macht nicht wirklich Sinn. Ist mit „Zeitpunkt der Auszahlung“ möglicherweise der „Zeitraum der Auszahlung“ gemeint? Das würde dann das ganze Jahr betreffen und hieße, Sie bekommen die Sonderzahlung für 2010 nur, wenn Sie das gesamte Jahr über angestellt waren und auch nur dann, wenn Sie erst nach März der Folgejahres kündigen.

Laut Punkt 3 ist eine Rückzahlung nur dann vorgesehen, wenn die Firma Ihnen kündigt und Sie diese Kündigung verschuldet haben(z.B. Betrug, Arbeitsverweigerung usw.)ODER Sie im Folgejahr im ersten Quartal gehen.

Ich interpretiere das so: Wenn Sie Ihre Sonderzahlung behalten wollen, können Sie erst zum April 2011 gehen.
Ob meine Einschätzung richtig ist, kann ich allerdings nicht garantieren.