Brauch mal eure Hilfe. Angenommen Person X hat diese Woche mit der Juli Abrechnung Urlaubsgeld von seinem Arbeitgeber bekommen. Nun beschließt Person X diese Woche noch die Kündigung einzureichen, und nach der vertraglich festgelegten Frist von zwei Wochen die Firma zu verlassen. Kann der Arbeitgeber das Urlaubsgeld zurückfordern?
Im Vertrag hab ich folgedes gefunden:
„Vom Arbeitgeber gewährte Gratifkationen gelten nur als freiwillige Leistungen des Arbeitgebers, und begründen keinen rechtlichen Anspruch für die Zukunft.“