Hallihallo ! Meine Frage: Die ArGe hat vor ca. 6 Jahren auf Darlehensbasis meinem damaligen Vermieter eine Mietsicherheit gezahlt. Nach meinem Auszug hat der Vermiter die Mietsicherheit nicht an die ArGe zurückgezahlt und auch nicht an mich. Zwischen der ArGe und mir wurde nie ein Zurückzahlungsvertrag abgeschlossen. Auch als ich in eine andere Wohnung zog, für die dann auch wieder die ArGe die Miete zahlte, wurde das Thema nie angesprochen. Nun wollen die aber auf einmal von mir die Kohle haben, für die damalige Mietsicherheit. Ist das rechtens ? Und was ist mit eventueller Verjährung ? Schliesslich habe die sich jahrelang nicht gemeldet, zwecks einer Rückzahlung meinerseits. Ich hoffe, hier kann mir jemand helfen. Vielen Dank im Voraus !
Karadaheim ;o)
ich hoffe du findest jemanden, der dir helfen kann. Leider bin ich da der falsche Ansprechspartner. Sorry
Hallo Kardaheim,
Von der ARGE vor 6 Jahren auf Darlehensbasis, ohne eine Unterschrift der Rückzahlung, dann müssen die ja unheimlich geschlampt haben. Fordere von der ARGE eine Kopie der Rückzahlungsvereinbarung. Können sie diesen vorweisen wirst du wohl zahlen müssen aber auch der letzte Vermieter kann das Geld nicht einfach einbehalten. Ich kann nur einen Rechtsanwalt befürworten, der wir dich sicher für 20 Euro beraten. Ich hatte auch mal von der ARGE die Aufforderung etwas zurückzuzahlen weil angeblich vor vielen Jahren ein Sperrzeitbescheid ergangen sein soll, ich bat um zusendung einer Kopie, diese konnte nicht gesandt werden also keine Zahlung meinerseits, so riet mir damals mein Anwalt. Habe danach auch nichts mehr gehört. Du hast das Geld definitiv nicht verschleudert also wird es eine Lösung geben, notfalls wird auch die ARGE den damaligen Vermieter anschreiben. Ich wünsche viel Glück und vor allem dass du dein Recht bekommst.
hallo,
schau mal in deinen Darlehenvertrag. Wenn da keine
Frist festgesetzt wurde, dann gilt meines Erachtens die
rechtliche Verjährung. Und die ist 3 jahre, mit
besonderen Umständen sogar 4 Jahre.
Aber weil der Darlehensvertrag schon 6 Jahre
zurückliegt, ist die Verjährung schon meines Wissens
eingetroffen.
Hast du denn nicht mit der Arge vor 6 jahren
Rückzahlungsraten vereinbart? Beziehst du heute noch
Hartz4?
LG
Hallihallo ! Meine Frage: Die ArGe hat vor ca. 6
Jahren auf
Darlehensbasis meinem damaligen Vermieter eine
Mietsicherheit
gezahlt. Nach meinem Auszug hat der Vermiter die
Mietsicherheit nicht an die ArGe zurückgezahlt und
auch nicht
an mich. Zwischen der ArGe und mir wurde nie ein
Zurückzahlungsvertrag abgeschlossen. Auch als ich in
eine
andere Wohnung zog, für die dann auch wieder die ArGe
die
Miete zahlte, wurde das Thema nie angesprochen. Nun
wollen die
aber auf einmal von mir die Kohle haben, für die
damalige
Mietsicherheit. Ist das rechtens ? Und was ist mit
eventueller
Verjährung ? Schliesslich habe die sich jahrelang
nicht
gemeldet, zwecks einer Rückzahlung meinerseits. Ich
hoffe,
hier kann mir jemand helfen. Vielen Dank im Voraus !
Karadaheim ;o)