Rückzahlung via Scheck zulässig?

Hallo,

habe eine Frage zu folgendem Sachverhalt:

A kauft bei einem Onlineshop einen Artikel und bezahlt diesen via Banküberweisung -

im Rahmen des Widerrufrechts schickt A den Artikel an den Händler zurück -

der Händler teilt A mit, das die Rückzahlung in Form eines Verrechnungsschecks durchgeführt wird („die Zustellung des Schecks erfolgt via eingeschriebenem Deutsche Post Brief“) -

wäre diese Art und Weise zulässig und muss der Händler zwingend via Banküberweisung zurück-erstatten?

dürfte der Händler (hiervon abweichend und vom Käufer gefordert) eine Rückerstattung in Form einer Zahlung über einen Internet-Zahlungsdienst vornehmen?

welche Rückzahlungsmethode wäre zulässig?

Besten Dank und Gruß

Hallo !

Er muss zurückzahlen,aber wie ist doch ihm überlassen.
Er kann auch zum Kunden kommen und bar auszahlen.

Was spräche denn gegen V-Scheck ?

So zahlen doch regelmässig viele zurück,selbst wenn sie das Konto kennen und deshalb auch überweisen könnten.
Es muss ja einen verwaltungsmässigen Vorteil für sie bieten.

MfG
duck313

wieso nicht
Hallo.


A kauft bei einem Onlineshop einen Artikel und bezahlt diesen
via Banküberweisung -
im Rahmen des Widerrufrechts schickt A den Artikel an den
Händler zurück -
der Händler teilt A mit, das die Rückzahlung in Form eines
Verrechnungsschecks durchgeführt wird („die Zustellung des
Schecks erfolgt via eingeschriebenem Deutsche Post Brief“) -

Die Portokosten sind aber auch nicht ohne. Und das wegen einer Zahlung, welche auch per Banktransfer erfolgen könnte. Zumindest sind aber die Zahlungskosten nicht auf den Verbraucher abzuwälzen.

wäre diese Art und Weise zulässig und muss der Händler
zwingend via Banküberweisung zurück-erstatten?

Er muss nur zurückerstatten. Modalitäten dazu könnten in den AGB vereinbart sein.

dürfte der Händler (hiervon abweichend und vom Käufer
gefordert) eine Rückerstattung in Form einer Zahlung über
einen Internet-Zahlungsdienst vornehmen?

Wenn der Händler dem zustimmt.

welche Rückzahlungsmethode wäre zulässig?

Er muss nur zurückzahlen, auf seine Kosten. Per Überweisung, Zahlungsdienst, Scheck in bar.

Besten Dank und Gruß

MfG

Nein
Einen Scheck muss der Kunde natürlich nicht akzeptieren.

Und erneut Blödsinn
Bevor ich Dinge zitiere, /t/scheckzahlungen/2873992

Hi!

Er muss zurückzahlen,aber wie ist doch ihm überlassen.

Nein, ist es nicht.

Er kann auch zum Kunden kommen und bar auszahlen.

Das allerdings könnte er :smile:

Was spräche denn gegen V-Scheck ?

Ein Scheck muss niemand akzeptieren, da niemand weiß, ob er gedeckt ist.
Er ist schlicht kein gesetzliches Zahlungmittel.

VG
Guido

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Near by topic
Hallo,

dass man einen Scheck nicht zwangsweise akzeptieren muss wurde hier gründlichst diskutiert.

Aus allgemeiner Lebenserfahrung heraus ist es jedoch manchmal besser den Lauf der Dinge nicht zu stören, sprich den Scheck kommen zu lassen und dann halt in Gottes Namen mal zur Bank zum Einlösen zu gehen. Immerhin ist der Laden zahlungswillig…

Wenn man auf seinem Recht besteht kann das den Lauf der Dinge stören und dann ist man zwar im Recht aber wartet ewig auf sein Geld…

Grüße
Lumpi

Hallo,

Wenn man auf seinem Recht besteht kann das den Lauf der Dinge stören und dann ist man zwar im Recht aber wartet ewig auf sein Geld…

wahre Worte. Wie das Geld kommt, ist doch egal, Hauptsache es kommt.

Gruss

Iru

Hi
das Problem bei Scheckzahlung ist nur, dass die Bank das Geld unter Vorbehalt gut schreibt. D.h. wenn das Konto nicht gedeckt ist oder aus div. anderen Gründen kann es durchaus passieren, dass das Geld in ein paar Wochen wertneutral (also rückwirkend) wieder weg ist.
Besonders bei Auslandsschecks wäre ich da seeehhhrrrr vorsichtig.

Gruß
HaWeThie

Hallo,

bei Auslandsschecks wäre ich auch vorsichtig.

Hat aber der Zahlende seinen Sitz im Ausland, wäre ich dennoch froh einen Scheck von ihm zu bekommen.
Denn ein Mahnverfahren wäre vermutlich nicht im Verhältnis zum Aufwand.

Grüße

Lumpi