Hallo,
mal angenommen, ein HIV-Empfänger bekommt von seinem Energieanbieter eine Rückzahlung von 120Euro, 60 für Gas und 60 für Strom.
Das Geld für die Heizung wird ja direkt vom Amt übernommen, also gehe ich mal davon aus, dass eine Rückerstattung vom Anbieter an das Amt zurückzuzahlen ist.?.
Wie wird das beim Strom geregelt? Gilt hier das Zuflussprinzip, d.h. die 60Euro werden auf den laufenden Monat angerechnet?
Oder sieht das Amt das so, dass der HIV-Empfänger im letzten Jahr fünf Euro pro Monat gespart und jetzt auf einen Schlag ausgezahlt bekommt?
Vielen Dank für Antwort.
Grüsse
Jörg
Hallo
Ich würde davon ausgehen, dass das so gehandhabt werden muss wie bei den Steuerrückzahlungen: Geld, das man zuviel gezahlt hat, gehört einem. Wenn man es zurückbekommt, ist es so, als habe man Geld verliehen und nun zurückbekommen. Dabei handelt es sich also nicht um eine Einnahme. Dieses Geld ist wie Vermögen zu behandeln, das man dann halt ausgezahlt bekommt.
Viele Grüße
Simsy
mal angenommen, ein HIV-Empfänger bekommt von seinem
ähmmm, ein Hartz4 Empfänger ja (HIV ist was anderes)
Energieanbieter eine Rückzahlung von 120Euro, 60 für Gas und
60 für Strom.
Das Geld für die Heizung wird ja direkt vom Amt übernommen,
also gehe ich mal davon aus, dass eine Rückerstattung vom
Anbieter an das Amt zurückzuzahlen ist.?.
Es ist dem Amt anzuzeigen. Das Amt hat die Kosten zuvor übernommen, daher stehen denen auch die Rückzahlung zu. Der Betrag wird verrechnet mit der Auszahlung der Leistungen.
Übrigens im anderen Fall, hätte das Amt auch eine Nachzahlung übernehmn müssen.
Wie wird das beim Strom geregelt? Gilt hier das
Zuflussprinzip, d.h. die 60Euro werden auf den laufenden Monat
angerechnet?
Grundsätzlich ja. Der Strombetrag ist das Leistungsentgelt ALG2 bereits eingerechnet. Es gehört also dem Leistungsempfänger. Die 60,- liegen aber unter dem Freibetrag von 100,-, daher ist kein Leistungsabzug zu erwarten.
Oder sieht das Amt das so, dass der HIV-Empfänger im letzten
Jahr fünf Euro pro Monat gespart und jetzt auf einen Schlag
ausgezahlt bekommt?
Nein. Es ist eine Rückerstattung zu viel gezahlter Energiekosten.
Bei Heizung und Wasser kann es so sein. Strom wird nicht vom Amt übernommen. Strom ist eine andere Sache. Das soll im Regelsatz von ALG2 enthalten sein.
Es ist dem Amt anzuzeigen. Das Amt hat die Kosten zuvor
übernommen, daher stehen denen auch die Rückzahlung zu. Der
Betrag wird verrechnet mit der Auszahlung der Leistungen.
Übrigens im anderen Fall, hätte das Amt auch eine Nachzahlung
übernehmn müssen.
[Mod] Änderung der Beitragstitel
Hallo, an alle die hier im thread geschrieben und geantwortet haben. Ich habe mir erlaubt, die Titel geringfügig abzuändern. Denn HIV ist nun wirklich was ganz anderes als Hartz 4 (bzw. IV).
Ich hab nichts gegen Abkürzungen, aber wenn sie aus einer Sozialleistung eine Krankheit machen, ist das dann doch nicht so ‚‚passend‘‘.
Auf euer Verständnis hoffend.
MfG Xolophos [Mod]