Hallo Community,
habe gestern beim Essen am Nebentisch ein Gespräch mitbekommen. Da ging es um eine Rückzahlung für Hauseigentümer vom kommunalen Versorger, die wohl jedem Hauseigentümer zusteht, irgendwas mit einem Urteil. Wer weiß was darüber?
Hallo,
es geht um das Urteil des Bundesfinanzhofs vom 8. Oktober 2008, Aktenzeichen V R 27/06 (http://www.bundesfinanzhof.de/www/entscheidungen/200…). Aufgrund dieses Urteils werden die Wasserversorger die zuviel gezahlte Umsatzsteuer zurückzahlen.
Die Rückzahlung steht aber bei weitem nicht jedem Hauseigentümer zu! Nur wenn wirklich der zu hohe Umsatzsteuersatz gezahlt wurde, gibt es Geld zurück. Außerdem ist auch noch gar nicht klar, wie die Rückzahlung ablaufen soll. Dazu will sich das Bundesfinanzministerium im April äußern.
Gruß
Hi Bauherrberlin,
ich weiß zwar nicht, ob Du das meinst, aber ich habe über die Seite: haus-gebaut-geld-zurueck.de einen Anspruch für mein 2003 erbautes Haus an den Wasserversorger geltend machen lassen.
Innerhalb von ein paar Wochen war ein netter Scheck über 330 € da.
Vielleicht hilft Dir das…