Hallo an Alle,
folgender Sachverhalt:
Person X erhält seit 4 Monaten ALG I. Nun wurde dieser Person rückwirkend eine volle EM-Rente bewilligt.
Muss diese Person nun das komplette ALG I zurückzahlen, oder nur die Differenz zwischen ALG I und voller EM-Rente?
Danke Euch im Voraus für Eure Antworten!
Hallo,
Muss diese Person nun das komplette ALG I zurückzahlen, oder
nur die Differenz zwischen ALG I und voller EM-Rente?
Die Deutsche Rentenversicherung schreibt dazu in ihrem Rentenlexikon:
"Hat ein Sozialleistungsträger (zum Beispiel Krankenkasse, Agentur für Arbeit, Sozialamt) Leistungen für eine Zeit gezahlt, für die rückwirkend auch Rente zu zahlen ist, kann er Ersatz verlangen. Es besteht dann auf die Rentennachzahlung ein Erstattungsanspruch (§§ 102 ff.SGB X). Erstattet werden beispielsweise Krankengeld, Arbeitslosengeld und Arbeitslosengeld II.
Entscheidend ist: Der Erstattunganspruch besteht auf die Rentennachzahlung. Mehr nicht. Verrechnung erfolgt zwischen den Sozialleistungsträgern
Ist das für den Zeitraum der Rentennachzahlung bereits erhaltene ALG
höher als die Rentennachzahlung, darf X es behalten.
In einem mir im Detail bekannten Fall hat KV bis zur Höhe der Rentennachzahlung mit der DRV-Bund verrechnet. Den übersteigenden Teil des gezahlten Krankengeldes hat die KV von dem Rentner nicht zurückgefordert.
Steuerlich ist Folgendes zu beachten: Die Rentenleistung übersteigende Beträge sind zwar steuerfrei. Allerdings unterliegen sie dem Progressionsvorbehalt (R 32 b EStR 2005).
Gruß
Zemionow