Hallo,
kann mir jemand sagen welche Anteile von den Geldern aus ALG, Übergangsgeld, und Krankengeld ich bei einer rückwirkenden Gewährung der Teilerwerbsminderungsrente zahlen muß.
Das ich was zurückzahlen muß habe ich schon erfahren aber sind es die gesamten erhaltenen Leistungen. Oder lediglich die aus dem gesamten erhaltenen „nettogehältern“ anteiligen Rentenversicherungsanteile???
Ich kenne mich leider echt nicht aus, bitte daher um Eure Mithilfe.
Und wenn ich die Rentenrückzahlung erhalte wird diese dann versteuert? Wenn ja greift dann mein Steuerfreibetrag noch ich hatte immer 3700 Euro da ich"g" und „H“ bei 100 % bin.
Alles Mist kann ich euch sagen.
Also danke für Euer Wissen und meine Belehrung
lg