Rückzahlung von ALG +KG bei EWR-Eintritt?

Hallo,

kann mir jemand sagen welche Anteile von den Geldern aus ALG, Übergangsgeld, und Krankengeld ich bei einer rückwirkenden Gewährung der Teilerwerbsminderungsrente zahlen muß.

Das ich was zurückzahlen muß habe ich schon erfahren aber sind es die gesamten erhaltenen Leistungen. Oder lediglich die aus dem gesamten erhaltenen „nettogehältern“ anteiligen Rentenversicherungsanteile???

Ich kenne mich leider echt nicht aus, bitte daher um Eure Mithilfe.

Und wenn ich die Rentenrückzahlung erhalte wird diese dann versteuert? Wenn ja greift dann mein Steuerfreibetrag noch ich hatte immer 3700 Euro da ich"g" und „H“ bei 100 % bin.

Alles Mist kann ich euch sagen.

Also danke für Euer Wissen und meine Belehrung :wink:

lg

Kann Dir leider nicht helfen! Da ich selber in Bezug „Rente“ eine Frage gestellt hatte, werde ich jetzt immer wieder als Experte angeschrieben. Wie gesagt: KEINE AHNUNG!!!
Gruß Moewenpick

sorry, aber da kann ich Dir leider nicht weiter helfen.

Gruß
chrissixyz

-) gefunden. Warum haben Sie dort noch nicht eimal eine Antwort abgewartet?

http://www.finanzfrage.net/frage/-welchen-anteil-zah…

http://miriko.de/45668_welchen-anteil-zahle-ich-zuru…

Das wird wohl berechnet werden, wieviel und ob und warum. Schätze 2 Bearbeiter 2 Ergebnisse. Aber genaues weiß ich auch nicht.

Gruß Wolfgang

Tut mir Leid, damit kenne ich mich nicht genug aus, um weiterhelfen zu können

hallo recie, grundsätzlich sind für staatliche leistungen immer bruttobezüge , dein frage erfordert aber doch einige daten wann wurde der antrag auf EU rente gestellt ? EU rente wird normal ab datum der antragstellung gewährt ein bescheid kann durchaus einige monate dauern. wie alt bist du ? wer hat den schwerbehindertenausweis ausgestellt ? über die steuerlichen möglichkeiten der absetzung und freibeträge erhälst du auskunft bei dem für dich zuständigen finanzamt und bei dem amt das deinen ausweis ausgestellt hat, über die regelungen des krankengelds kannst du dich bei deiner Krankenkasse beraten lassen, ublich sind auch beratungscenter von arge KK und soz.amt und RV , eine genaue antwort ist leider hier nicht möglich , dazu ist die thematik zu umfangreich.
aber vielleicht helfen dir ja auch die tipps

mfg opa

Hallo Recie, bei mir war das so, dass ich meinen gesamten Krankengeldanspruch mit der EU-REnte verrechnet bekommen habe. Ich wurde rückwirkend zum Dezember 2004 berentet,hatte waber noch bis Juni 2006 Krankengeldanspruch- da ich nicht arbeitslos war- denn ich hatte bis dahin ja noch meinen regulären Arbeitsvertrag- war ich also auch nicht als ALG-Emnpfänger einzustufen. Dann ging es im Prinzip nur noch um einen einzigen Tag, bis der KG-Anspruch erschöpft war und ich praktisch rückwirkend meine EU-REnte bekam. Das heisst also, dass ich in der Zeit nicht ohne finanzielle Mittel dastand, und soweit ich weiss, wird glaube ich nur 1/3 der EU-REnte mit Deinem Krankengeld bzw. ALG verrechnet, da es da ja auch eine gewisse Selbstbehaltgrenze gibt. Aber wenn Du Dich da so nicht auskennst, dann rufe doch einfach mal beim Servicetelefon (die Tel.Nr. findest Du auf der homepage vom DRV.de) an und frage die nochmal um Auskunft, denn es kann ja wohl nicht sein, dass Du zum Schluss ohne Geld dastehst! Viel Glück- bis dann, gute Zeit, vlG. Nadjeshda

Also mir ist es nicht bewußt das du was zurückzahlen musst, sondern die ggfs. Nachzahlung deiner Rente geht dann an die Krankenkasse und Arbeitsamt.
Und bei teilweiser Erwerbsminderungsrente hättest du ja auch weiter Anspruch auf ALG und KG.
Und der Steuerfreibetrag aufgrund der Schwerbehinderung gilt dann auch weiter solange diese Minderung laut Ausweis auch vorliegt. also ich wüsste nicht warum nicht. ggfs. beim Finanzamt nochmal nachfragen

Hallöchen,
ab Beginn der Teilerwerbsminderungsrente wird das Krankengeld verrechnet. Die Schwerbehindertenprozente wirken sich nur bei der Eink. Steuer aus!
MfG
Maeusebaer

Ich kann mir vorstellen, dass es sich um einheitliche Bestimmungen handelt! In meinem Falle musste ich alle mir zugeflossenen Leistungen zurückzahlen. Ist nicht einsehbar aber Fakt!
Ich kenne Fälle, die aufgrund schmaler Kasse Teile bereits ausgegeben haben - da mussten Banken mit einem Dispo einspringen!

Viel Erfolg!

Ich vermute, dass sich dieser Vorgang mittlerweile erledigt hat. Falls noch Fragen offen sind, bitte posten.

MfG
CKH