Hallo Zusammen, ich habe eine Frage zum Kommunalrecht in Nds. In 2011 bestand ein Mandat im Rat der Stadt xxx. Dafür wurden Aufwandsentschädigungen gezahlt. In diesen enthalten sind jeweils 15 € pro Sitzung. Für 2011 sind 300 € für Sitzungen gezahlt worden, allerdings fand eine Teilnahme nur an 8 Sitzungen statt. Es gab am Jahresende eine Darstellung für die Steuererklärung - in welcher ebenfalls 300€ genannt wurden. Nun wird der Differenzbetrag zurück gefordert. Muß diese Forderung gezahlt werden ?
Danke im Voraus
ja, zu UNrecht erhaltene Zahlungen muss man zurückzahlen.