Rückzahlung von Aufwandsentschädigungen

Hallo Zusammen, ich habe eine Frage zum Kommunalrecht in Nds. In 2011 bestand ein Mandat im Rat der Stadt xxx. Dafür wurden Aufwandsentschädigungen gezahlt. In diesen enthalten sind jeweils 15 € pro Sitzung. Für 2011 sind 300 € für Sitzungen gezahlt worden, allerdings fand eine Teilnahme nur an 8 Sitzungen statt. Es gab am Jahresende eine Darstellung für die Steuererklärung - in welcher ebenfalls 300€ genannt wurden. Nun wird der Differenzbetrag zurück gefordert. Muß diese Forderung gezahlt werden ?
Danke im Voraus

ja, zu UNrecht erhaltene Zahlungen muss man zurückzahlen.