Rückzahlung von Beerdigungsgeld

Guten Tag.
Mein Problem:
Mein Vater hat meiner Schwester zu Lebzeiten 3000Euro für seine Beerdigung gegeben zur Aufbewahrung.Wie ein Wunder wurde bei meiner Schwester zufällig eingebrochen und das Geld geklaut.Die Vesicherung hat natürlich nichts zurückgegeben, das am Rande.So nun ist mein Vater verstorben und bisher habe ich den größten Anteil der Beerdigung bezahlt und möchte da das Geld natürlich wieder bekommen(hab es ja auch nicht so dicke).Meine Schwester meint jetzt das Sie mir nichts geben braucht weil das Geld ja schlislich geklaut sei und damit gut.Es exestiert nichts Schriftliches darüber, Sie aber zugibt das Geld seiner Zeit erhalten zu haben.
Lohnt es sich ein Anwalt einzuschalten oder besser nicht?Hab ich da Chancen?

Hi,

ich Schätze deine Chancen sehr gering ein. Zumal man versuchten sollte das außergerichtlich zu klären. Wenn du es schriftlich hast das sie es erhalten hat könnte man sich auf eine Teilung einigen. Aber ich Schätze es schwierig ein.

Hallo

Meine Schwester meint jetzt das Sie mir nichts geben
braucht weil das Geld ja schlislich geklaut sei und damit
gut.Es exestiert nichts Schriftliches darüber, Sie aber zugibt
das Geld seiner Zeit erhalten zu haben.
Lohnt es sich ein Anwalt einzuschalten oder besser nicht?

Die Schwester wäre verpflichtet, das Geld zu zahlen, denn Diebstahl ist keine Ausrede. (Wenn ich mir etwas ausleihe, und es gestohlen wird, muss ich es trotzdem zurückgeben, bzw. einen Ersatz dafür.)

Wie viel der Anwalt kosten würde, weiss ich nicht.

Ob die Schwester lügen würde vor Gericht, ist unklar und vielleicht ein Risiko.

Hallo,

sorry, ich bin kein Rechtsanwalt.

Ethisch finde ich es auch persönlich sehr arm, die eigene Schwester nach dem Tod des gemeinsamen Vaters verklagen zu wollen…Sorry, dies ist MEINE Meinung!

Hallo Uwe, erstmal mein Beileid zum Tod Eures Vaters.
Der Fall ist kompliziert.
Würde mal sagen, dass Deine Schwester Dir das Geld geben muss. Nachdem Sie ja auch zugibt, dass Geld erhalten zu haben, ist es „ihr Problem“, wie sie es jetzt wieder auftreibt.
Mal angenommen, es wäre für eine Urlaubsreise draufgegangen. Dann ist es auch definitiv weg - die Kosten muss sie aber trotzdem tragen. Dafür, dass sie das Geld unsicher aufbewahrt kann ja jetzt nicht ein anderer Schuld sein.
Rechtsgrundlagen kann ich Dir leider keine nennen.

Noch ein anderer Blickwinkel: Lt. Gesetz (BGB) ist bzw. sind „der/die Erben“ für die Begleichung der Beerdigungskosten verantwortlich. Ich gehe mal davon aus, dass ihr beide Erbe geworden seid. Das würde bedeuten, dass die Kosten zumindest 50-50 zu tragen sind. Wenn Deine Schwester leugnet, das Geld bekommen zu haben, dann würde m. E. diese Regelung greifen. Du hättest dann zumindest Anspruch auf einen anteiligen Betrag.

Also Anwalt einschalten könnte sich schon alleine wegen der „50%-Chance“ rentieren.

Ja ist deine Meinung ist ja auch okay. Nur leider haut meine Schwester Geld auf den Kopf was Ihr nicht gehört.
Und das Ist ARM.

-) aber wenn du mir was gibst nehm ich das gerne an. Willst es ja auch dann wohl nicht zurück haben.

Guten Tag,

ich kenne mich damit nicht so gut aus. Es wäre jedoch von vorteil, wenn etwas schriftliches vorhanden werden.

Mit freundlichen Grüßen