Rückzahlung von der GEZ nach einreichen von

… BAföG Bescheid?

Ich zahle GEZ und bekomme dieses Semester aber defintiv BAföG, habe den Bescheid aber noch nicht (kann auch noch dauern).

Nun meine Fragen: Wenn ich GEZ bezahle, dann im Mai 2013 den BAfög Eintrag einreiche wo drauf steht das ich im Zeitraum von Januar 2013 bis September Ausbildungsförderung erhalte, ich aber schon von Januar bis Mai GEZ bezahlt habe, bekomme ich das Geld dann zurück?

Auf der Internetseite steht nur, dass die Befreiung von der Rundfunkgebühr auch rückwirkend funktioniert, heißt das denn aber auch dass das Geld zurückgezahlt wird?

Hallo,

Nein, die GEZ zahlt nicht zurück, wenn du deinen Antrag später stellst, weil der Bescheid noch nicht da ist, denn es gilt immer das Datum des Befreiungsantrages und nicht das, was auf einem Nachweis steht! Demnach machst du am besten folgendes: du kannst die Befreiung schon einmal stellen, also erstmal ohne Bescheid und dann reichst du den Bafög-Bescheid nach, wenn er da ist. Damit gilt das Datum des Befreiungsantrages bzw. des Bescheides, wenn er danach eingereicht wird. Mit der Nachreichung des Bescheids beweist du der GEZ quasi, dass dein angezeigter Anspruch auf Befreiung gültig ist.

Hoffe das hilft…

LG

Vita

Hey, danke schonmal, das Ding ist nur das auf der Internetseite was anderes steht deswegen bin ich ja verwirrt, weil man früher nix zurück bekommen hat. Also auf rundfunkbeitrag.de steht:

„Es ist nicht mehr notwendig, den Antrag vorsorglich zu stellen. Bei der
Neuregelung des Befreiungsverfahrens hat der Gesetzgeber berücksichtigt, dass bei der Beantragung der Befreiung oder Ermäßigung der entsprechende Nachweis der leistungsgewährenden Behörde nicht immer rechtzeitig vorliegt. Es besteht nun die Möglichkeit, eine Befreiung oder Ermäßigung auch rückwirkend zu erhalten.“

Das heißt die Befreiung geht auch Rückwirkend, weiter steht da aber:

„Sie erhalten die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags ab dem auf dem Bewilligungsbescheid/der Bescheinigung genannten Leistungsbeginn, wenn Sie den Antrag binnen zwei Monaten einreichen, nachdem der Bescheid von der Behörde erstellt wurde. Beachten Sie bitte: Maßgeblich ist das Erstellungsdatum des Bescheids und nicht das Ausstellungsdatum der Bescheinigung.“

Ich bin verwirrt: Erstens weiß ich nicht was jetzt Bescheid und was Bescheinigung ist (schließlich benutzen die einen Satz dafür die beiden Wörter für das gleiche Formular). Ist mein Bescheid der Zettel vom BAfög oder ist das die Bescheinigung?!

Weiter: im ersten Text steht man muss nichtmehr vorsorglich Anträge stellen, im zweiten steht dann aber man muss weil da erst der Zeitraum der Befreiung anfängt, obwohl oben steht das das auch Rückwirkend geht… oder?!? häääääää?

hilfe :smiley:

Ja, ja… Die GEZ ist nicht dafür bekannt, dass bei ihr alles deutlich, nachvollziehbar und transparent ist! Geh doch einfach dem ganzen Stress aus dem Weg und stell deinen Antrag schonmal… Den Bescheid reichst du dann nach. Die Befreiung gilt dann ab Bescheidsdatum, Bescheinigungen gibt es für andere Leistungen, z.B. Harz4 oder Pflegestufe und ähnliches, deren Inhaber auch von der GEZ befreit werden können. Bei dir ist es definitiv der „Bescheid“, so wie es auch drauf stehen wird. Das sollte dir aber keine Kopfzerbrechen bereiten :wink:

LG

Hallo,
ich kenne mich da nicht wirklich aus, aber wenn da rückwirkend steht, sollte das bedeuten, dass Du geleistete Zahlungen auch zurückerstattet bekommst.
LG
Figuralis

Hallo hutipu1,

ja, die GEZ zahlt das Geld dann zurück. Einfach den Bafög-Bescheid sofort nach Erhalt mit Befreiungsantrag einreichen und im Antrag den entsprechenden Zeitraum (ab Januar 2013) angeben.

Viele Grüße
tinastar

Nach meiner Erfahrung wird die GEZ Gebühr erst ab Einreichung des Bafög-Bescheides erlassen . Eine Rueckzahlung habe ich nie erlebt. Für mich ist die GEZ schlimmer als die russische Mafia