Hey, danke schonmal, das Ding ist nur das auf der Internetseite was anderes steht deswegen bin ich ja verwirrt, weil man früher nix zurück bekommen hat. Also auf rundfunkbeitrag.de steht:
„Es ist nicht mehr notwendig, den Antrag vorsorglich zu stellen. Bei der
Neuregelung des Befreiungsverfahrens hat der Gesetzgeber berücksichtigt, dass bei der Beantragung der Befreiung oder Ermäßigung der entsprechende Nachweis der leistungsgewährenden Behörde nicht immer rechtzeitig vorliegt. Es besteht nun die Möglichkeit, eine Befreiung oder Ermäßigung auch rückwirkend zu erhalten.“
Das heißt die Befreiung geht auch Rückwirkend, weiter steht da aber:
„Sie erhalten die Befreiung von der Rundfunkbeitragspflicht oder die Ermäßigung des Rundfunkbeitrags ab dem auf dem Bewilligungsbescheid/der Bescheinigung genannten Leistungsbeginn, wenn Sie den Antrag binnen zwei Monaten einreichen, nachdem der Bescheid von der Behörde erstellt wurde. Beachten Sie bitte: Maßgeblich ist das Erstellungsdatum des Bescheids und nicht das Ausstellungsdatum der Bescheinigung.“
Ich bin verwirrt: Erstens weiß ich nicht was jetzt Bescheid und was Bescheinigung ist (schließlich benutzen die einen Satz dafür die beiden Wörter für das gleiche Formular). Ist mein Bescheid der Zettel vom BAfög oder ist das die Bescheinigung?!
Weiter: im ersten Text steht man muss nichtmehr vorsorglich Anträge stellen, im zweiten steht dann aber man muss weil da erst der Zeitraum der Befreiung anfängt, obwohl oben steht das das auch Rückwirkend geht… oder?!? häääääää?
hilfe 