Rückzahlung von der GEZ nach einreichen von

… BAföG Bescheid?

Ich zahle GEZ und bekomme dieses Semester aber defintiv BAföG, habe den Bescheid aber noch nicht (kann auch noch dauern).

Nun meine Fragen: Wenn ich GEZ bezahle, dann im Mai 2013 den BAfög Eintrag einreiche wo drauf steht das ich im Zeitraum von Januar 2013 bis September Ausbildungsförderung erhalte, ich aber schon von Januar bis Mai GEZ bezahlt habe, bekomme ich das Geld dann zurück?

Auf der Internetseite steht nur, dass die Befreiung von der Rundfunkgebühr auch rückwirkend funktioniert, heißt das denn aber auch dass das Geld zurückgezahlt wird?

Hi,

die Befreiung ist sofort zu beantragen mit dem Vermerk „Der Nachweis wird nachgereicht sobald ich ihn habe.“
Dann blos nicht vergessen den Nachweis nachzuschicken sobald man ihn hat.
Solange man den Nachweis noch nicht eingeschickt hat muss man zahlen. Man erhält eine Rückzahlung sobald man dann tatsächlich befreit ist.

MFG

Hallo

die Befreiung ist sofort zu beantragen mit dem Vermerk „Der
Nachweis wird nachgereicht sobald ich ihn habe.“

Und der Befreiungsantrag wird umgehend abgelehnt, da kein Beleg dabei ist:
§4(7)
Der Antrag auf Befreiung oder Ermäßigung ist vom Beitragsschuldner schriftlich bei der zuständigen Landesrundfunkanstalt zu stellen. Die Voraussetzungen für die Befreiung oder Ermäßigung sind durch die entsprechende Bestätigung der Behörde oder des Leistungsträgers im Original oder durch den entsprechenden Bescheid im Original oder in beglaubigter Kopie nachzuweisen

Richtig ist, den Befreiungsantrag innerhalb von zwei Monaten nach Erlangen der Bescheinigung einzureichen, die Befreiung gilt dann rückwirkend ab dem Befreiungszeitraum:
§4(4)
Die Befreiung oder Ermäßigung beginnt mit dem Ersten des Monats, zu dem der Gültigkeitszeitraum des Bescheids beginnt, wenn der Antrag innerhalb von zwei Monaten nach dem Erstellungsdatum des Bescheids nach Absatz 7 Satz 2 gestellt wird. Wird der Antrag erst zu einem späteren Zeitpunkt gestellt, so beginnt die Befreiung oder Ermäßigung mit dem Ersten des Monats, der der Antragstellung folgt.

Grüße,
.L

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