Rückzahlung von Einstellungszuschuß?

Hallo allerseits,

nehmen wir an, eine Firma hat für einen Arbeitnehmer einen Einstellungszuschuß bzgl. Neugründung von der Agentur für Arbeit erhalten. Das Gehalt des Angestellten wird also für eine Dauer von 9 Monaten zur Hälfte von der Agentur für Arbeit getragen.

Der Arbeitnehmer wird zum 01.09.04 eingestellt, jedoch muss ihm aus wirtschaftlichen Gründen seitens der Firma zum 30.06.05 der Arbeitsvertrag gekündigt werden.

In wie fern ist die Firma dazu verpflichtet den erhaltenen Zuschuß der Agentur f. Arbeit zurück zu zahlen?

Besten Dank!

Hallo

Insolvenz oder einfach nur Sparmaßnahmen? Fragst Du als AG oder als betroffener AN?

Gruß,
LeoLo