Rückzahlung von Fortbildungskosten

Hallo,

Ist es rechtlich machbar, dass ein AG einem AN einen Vertrag
gibt, wo die Fortbildungskosten bei einer Kündigung der letzten
X Jahre zu einem bestimmten Prozentteil nach der Kündigung zurück-
gezahlt werden müssen?

Kennt jemand solche klauseln und ob sowas rechtens ist?

Mfg Arno

Hallo,

Ist es rechtlich machbar, dass ein AG einem AN einen Vertrag
gibt, wo die Fortbildungskosten bei einer Kündigung der
letzten
X Jahre zu einem bestimmten Prozentteil nach der Kündigung
zurück-
gezahlt werden müssen?

Ja, ist es. Oder meinst du einen Vertrag zur Rückzahlung nachdem die Fortbildung um ist, der dann erst wegen der Kündigung gemacht werden soll?

Kennt jemand solche klauseln und ob sowas rechtens ist?

Da gibts unterschidliche Formulierungen. Es wird nicht klar, worauf du hinaus willst.

Siehe http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

MfG

Hallo,

Ja, ist es. Oder meinst du einen Vertrag zur Rückzahlung
nachdem die Fortbildung um ist, der dann erst wegen der
Kündigung gemacht werden soll?

AG hat Angst, dass AN wegen mangelnden Gehaltes evt. kündigen würde
und wenn AG jetzt in Schulung des AN Geld steckt, quasi das Geld
für die Katz ist.

Kennt jemand solche klauseln und ob sowas rechtens ist?

Da gibts unterschidliche Formulierungen. Es wird nicht klar,
worauf du hinaus willst.

Soll Bestandteil des neuen Arbeitsvertrages sein weiß ich nur und dort
steht so eine Klausel drin, mit glaube ich alle Fortbildungskosten
der letzten 2 Jahre. Und dort gestaffelt, wieviel zurückgezahlt werden
muss nach Jahren. Sowas wird grade einem Kollegen angeboten, darum
finde ich die Frage grade sehr interessant.

Siehe
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

Danke für den Link.

Zitat: „Eine zweimonatige Ausbildung rechtfertigt in den meisten Fällen eine höchstens einjährige Bindung.“

Da die Schulung 5 Tage dauert und ca 4k Euro kostet, glaube ich persönlich nicht, dass das zur Anwendung kommen kann, oder was meinst du/ihr?

Mfg Arno

AG hat Angst, dass AN wegen mangelnden Gehaltes evt. kündigen
würde
und wenn AG jetzt in Schulung des AN Geld steckt, quasi das
Geld
für die Katz ist.

Ohne entsprechende Vereinbarung, wäre es tatsächlich schwierig, da was vom AN nachzufordern.

und dort
steht so eine Klausel drin, mit glaube …

Der genaue Wortlaut und die Hintergründe (nützt dem AN die Fortbildung auch woanders oder ist sie spezifisch? Ist die Fortbildung vorgeschrieben z.B. um überhaupt diese Tätigkeit ausführen zu dürfen? Kosten und Dauer der Fortbildung. Bindungszeit), wären von Bedeutung.

Zitat: „Eine zweimonatige Ausbildung rechtfertigt in den
meisten Fällen eine höchstens einjährige Bindung.“

Da die Schulung 5 Tage dauert und ca 4k Euro kostet, glaube
ich persönlich nicht, dass das zur Anwendung kommen kann, oder
was meinst du/ihr?

Das was Herr Hentsche da angibt, sind keine festgelegten Werte. Im Extremfall (wenn man sich nicht einigen kann) streitet man sich dann halt evtl. vor Gericht darüber, ob die Kostenverteilung und die Bindung so okay für diesen Fall sind.

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