Liebe/-r Experte/-in,
der geschilderte Fall betrifft mich nicht persönlich.
Aufgrund gesetzlicher Vorgaben schickt ein Sonnenstudio seine Mitarbeiterinnen zu einer 2-tägigen Qualifizierung mit anschliessender Prüfung - diese wäre Voraussetzung, um weiterhin dort arbeiten zu können. Zwei Wochen nach Beendigung der Qualifizierung erhalten die Mitarbeiterinnen eine Anlage zum Arbeitsvertrag, die unterschrieben werden soll. Darin ist geregelt, dass die Fortbildungskosten vom Arbeitnehmer zu tragen sind, wenn er vor Ablauf von 6 Monaten selber kündigt oder verhaltens-, personen- oder betriebsbedingt gekündigt wird. Die Kosten der Fortbildung sind in diesem Vertrag nicht genannt, in der Anmeldung zur Fortbildung wurde ein Betrag von 300 Euro genannt. Über diese Anlage zum Arbeitsvertrag wurde vor der Fortbildung nicht informiert!
Dass der Arbeitgeber bei Kündigung des AN Fortbildungskosten zurückverlangen kann, ist mir klar - zumindest, wenn vorher eine entsprechende Vereinbarung angeschlossen wurde. Kann er das aber auch, wenn er dem Arbeitnehmer kündigt?