Liebe/-r Experte/-in,
bei bezug von sozialgeld wegen voller erwerbsunfähigkeit(ergänzend zur erwerbsunfähigkeitsrente und kindergeld(sohn ist 14)erwarte ich evtl.eine nachzahlung von kindergeld(weg.falscher berechnung)von ca.800 euro.frage:wieviel wird einbehalten,bzw.wieviel darf ich behalten? vielen dank für die hilfe
Wenn du eine rechtmäßige Nachzahlung erhältst, wird davon nur etwas einbehalten, wenn du von dritter eite eine Überbrückung für diese zu erwartende Zahlung erhalten hast. Dann hättest du ein Abtretungserklärung unterschreben müssen.
vielen dank für die hilfe:smile:
Wenn du eine rechtmäßige Nachzahlung erhältst, wird davon nur
etwas einbehalten, wenn du von dritter eite eine Überbrückung
für diese zu erwartende Zahlung erhalten hast. Dann hättest du
ein Abtretungserklärung unterschreben müssen.
trozdem danke:smile: