Hallo,
ich habe folgendes Problem, ich habe an einem Lehrgang teilgenohmen der für meinen Chef und auch für mich wichtig ist.
Nun habe ich ein neues Jobangebot und will Kündigen, muß ich die Lehrgangsgebüren zurückzahlen weil ich es Unterschreiben mußte, wenn ich die Firma verlasse diese Gebpüren zurückzuzahlen. Der Lehrgang war ende 2008 mit 2 Jahren Fesselvertrag, war aber ein Jahr davon in Elternzeit.
Bitte um Hilfe
meines erachtens muß es zurück gezahlt werden,aber erkündige dich noch mal an einer anderen Stelle /Gewerkschaft
Hallo,
leider kann ich da nicht weiterhelfen. Ich musste mir anschauen, was im Vertrag genau steht und ob evtl. ein Tarifvertrag gilt.
Vielleicht einfach mal die Unterlagen zu einem Arbeitsgericht mitnehmen. Die haben da Rechtsantragsstellen, die Auskunft (nicht Beratung) geben.
Viele Grüße
Steferl
Hallo,
die Frage kann man so generell nicht beantworten, weil es immer auf den Einzelfall ankommt. So ist allein schon mal die Wirksamkeit einer Bindungsfrist abhängig von der Lehrgangsdauer.
Dann spielt der Kündigungsgrund unter Umständen eine Rolle und auch, wer kündigt.
Außerdem ist in Ihrem speziellen Fall die Frage, ob Elternzeit die Bindungsfrist unterbricht, da ansonsten die 2 Jahre ja abgelaufen wären, also wie lautet die genaue Formulierung Ihrer Bindungsfrist usw.
Wenn Sie also eine rechtssichere Auskunft haben möchten (und das allein ist bei der unterschiedlichen Rechtsprechung schon schwierig), sollten Sie sich mit Ihren Unterlagen an eine Rechtsberatung wenden.
Gruß
Sorry für die späte Antwort. Damit kenn ich mich leider auch nicht aus. Frag doch mal bei deinem Personalrat. nitsrek