Rückzahlung von Leistungen ALG II

Hallo,

Es wird Eure Hilfe benötigt:
es geht um selbständigkeit und Alg-II-Aufstockung beim Jobcenter (JC). Am
20.01.2011 kam ein Bescheid, dass die Aufstockungssumme für
4-Pers.-Haushalt 900€ beträgt; die im Antrag
angegebenen Kosten für Telefon i.H.v. 180€ sowie für Software-Nutzung
i.H.v. 180€ konnten dabei vom JC nicht nachvollzogen werden und
blieben dabei ohne Nachweis unberücksichtigt.
Am 25.03.11 dann kam ein Änderungsbescheid: Die Aufstockung sollte
von da an 910€ betragen; Begründung: wurde neu festgesetzt.
Dann kam am 18.05.11 ein weiterer Änderungsbescheid, da wegen eines
Einkommens aus der selbständigen Tätigkeit eine Neuberechnung des
Aufstockungsbetrages nötig geworden war. Folgende Korrekturen wurden
lt. dem Bescheid vorgenommen:

  1. „Die Telefonkosten konnten nicht als Ausgabe anerkannt werden, da
    nicht Sie, sondern Ihre Frau Vertragspartner der Telekom ist.“ (Da
    fragt man sich: Soll man einen zweiten Vertrag abschließen oder
    Kosten sparen?!?)
  2. Die 300€ für die Softwarenutzung wurden mit diesem Bescheid
    dagegen berücksichtigt.

Jetzt am 15.05.13 kam erneut ein Änderungsbescheid und man wurde
aufgefordert, für sechs Monate insg. 1.000€ zurückzuzahlen. Der
Grund: „Keine notwendigen Betriebsausgaben stellen die Kosten für das
Kfz dar.“ – Ich muss dazusagen: Der Job ist es, verkaufte Ware
ausliefern bzw. zur Post zu fahren und Teil der gekauften Ware muss abgeholt
Werden da sonst die Versandkosten sehr hoch ausfalen

De Frage ist wie soll man dagegen vorgehen welche Möglichkeiten es giebt

Danke im Voraus

Hallo,

De Frage ist wie soll man dagegen vorgehen welche
Möglichkeiten es giebt

Gegen jeden Bescheid kann man Widerspruch einlegen - steht am Schluß des Bescheides, Frist beachten. Dann wird die Entscheidung überprüft.

Gruß
Otto

Hallo,

Es wird Eure Hilfe benötigt:
es geht um selbständigkeit und Alg-II-Aufstockung beim
Jobcenter (JC).

um welchen 6-monatigen Abrechnungszeitraum geht es denn überhaupt?

Am 20.01.2011 kam ein Bescheid,

Ein vorläufiger Bescheid für den unbekannten AZ?

dass die Aufstockungssumme für
4-Pers.-Haushalt 900€ beträgt; die im Antrag
angegebenen Kosten für Telefon i.H.v. 180€

Telephonkosten werden, so nicht anders nachgewiesen, zu 50% anerkannt.

sowie für Software-Nutzung i.H.v. 180€ konnten dabei vom JC nicht :nachvollzogen werden

Wurde belegt?

Am 25.03.11 dann kam ein Änderungsbescheid: Die Aufstockung
sollte von da an 910€ betragen;

Für welchen Zeitraum, für welchen Bescheid?

Dann kam am 18.05.11 ein weiterer Änderungsbescheid,

Wiederum: Für welchen Zeitraum, für welchen Bescheid?

Folgende Korrekturen wurden lt. dem Bescheid vorgenommen:

  1. „Die Telefonkosten konnten nicht als Ausgabe anerkannt
    werden, da nicht Sie, sondern Ihre Frau Vertragspartner der Telekom :ist.“

Das könnte das FA genau so sehen.

(Da fragt man sich: Soll man einen zweiten Vertrag abschließen
oder Kosten sparen?!?)

Man könnte den Vertrag umschreiben lassen.

Jetzt am 15.05.13 kam erneut ein Änderungsbescheid und man
wurde aufgefordert, für sechs Monate insg. 1.000€ zurückzuzahlen.

Es geht also noch immer um irgendeinen Abrechnungszeitraum aus dem Jahr 2010 oder früher?

Der Grund: „Keine notwendigen Betriebsausgaben stellen die Kosten
für das Kfz dar.“ – Ich muss dazusagen: Der Job ist es, verkaufte :Ware ausliefern bzw. zur Post zu fahren und Teil der gekauften Ware
muss abgeholt Werden da sonst die Versandkosten sehr hoch ausfallen

Dann fehlte vermutlich die entsprechende Begründung. Allerdings ist mir nicht klar, ob die Tätigkeit eine Kuriertätigkeit ist, oder ob es sich um einen Handel handelt. Vielleicht hat das JC da ähnliche Probleme.

De Frage ist wie soll man dagegen vorgehen welche Möglichkeiten es :gibt

Wurde schon das persönliche Gespräch mit der zuständigen Person der Abrechnungsstelle gesucht? Wenn nein, dann wäre jetzt ein guter Zeitpunkt.

Für gewöhnlich hat ein JC nach 6 Monaten einen endgültigen Bescheid zu erstellen. Leider sieht die Realität da anders aus.

Gruß

osmodius