Hallo,
Es wird Eure Hilfe benötigt:
es geht um selbständigkeit und Alg-II-Aufstockung beim Jobcenter (JC). Am
20.01.2011 kam ein Bescheid, dass die Aufstockungssumme für
4-Pers.-Haushalt 900€ beträgt; die im Antrag
angegebenen Kosten für Telefon i.H.v. 180€ sowie für Software-Nutzung
i.H.v. 180€ konnten dabei vom JC nicht nachvollzogen werden und
blieben dabei ohne Nachweis unberücksichtigt.
Am 25.03.11 dann kam ein Änderungsbescheid: Die Aufstockung sollte
von da an 910€ betragen; Begründung: wurde neu festgesetzt.
Dann kam am 18.05.11 ein weiterer Änderungsbescheid, da wegen eines
Einkommens aus der selbständigen Tätigkeit eine Neuberechnung des
Aufstockungsbetrages nötig geworden war. Folgende Korrekturen wurden
lt. dem Bescheid vorgenommen:
- „Die Telefonkosten konnten nicht als Ausgabe anerkannt werden, da
nicht Sie, sondern Ihre Frau Vertragspartner der Telekom ist.“ (Da
fragt man sich: Soll man einen zweiten Vertrag abschließen oder
Kosten sparen?!?) - Die 300€ für die Softwarenutzung wurden mit diesem Bescheid
dagegen berücksichtigt.
Jetzt am 15.05.13 kam erneut ein Änderungsbescheid und man wurde
aufgefordert, für sechs Monate insg. 1.000€ zurückzuzahlen. Der
Grund: „Keine notwendigen Betriebsausgaben stellen die Kosten für das
Kfz dar.“ – Ich muss dazusagen: Der Job ist es, verkaufte Ware
ausliefern bzw. zur Post zu fahren und Teil der gekauften Ware muss abgeholt
Werden da sonst die Versandkosten sehr hoch ausfalen
De Frage ist wie soll man dagegen vorgehen welche Möglichkeiten es giebt
Danke im Voraus