ich bin mir nicht sicher, ob meine Frage hierher gehört oder nicht:
Eine Witwe ist verstorben. Die Kinder erhalten die Sterbeurkunde ca. vier Wochen nach dem Todesfall.
Zwischenzeitlich ist der Haushalt aufgelöst worden, nur Versicherungen, Telefon und/oder Versorger anderer Art müssen jetzt gekündigt werden, da diese ja erst nach Erhalt der Sterbeurkunde aussergewöhnliche Kündigungen akzeptieren.
Alles kein Problem, wie ist es aber mit Kostenrückerstattung geleisteter Anzahlungen oder Grundgebühren.
Beispiel Telefonrechnung. Die Grundgebühr wird ja automatisch vom Konto abgezogen. Werden diese Zahlungen ab Todestag rückwirkend zurückgezahlt ? Wie sieht es überhaupt aus, wie werden mögliche Rückzahlungen berechnet ?
es ist ein weit verbreiteter Irrtum, dass ein Todesfall automatisch zu einem sofortigen Sonderkündigungsrecht aller Verträge des Verstorbenen führt. So streng nach Gesetz ist das Gegenteil der Fall, und die Erben treten in alle Rechtspositionen des Verstorbenen ein, sofern sie nicht höchstpersönlicher Natur sind (z.B. Arbeitsverhältnis).
In der Regel ist es zwar so, dass bei den gewöhnlichen Dauerschuldverhältnissen des täglichen Lebens - abgesehen von der Wohnungsmiete, für die es tatsächlich eine gesetzliche Regelung gibt - es normalerweise kein Problem ist (auch wenn es sich um reine Kulanz handelt, und entsprechende Regelungen oft weder per AGB noch im konkreten Vertrag enthalten sind), und entsprechende Kündigungen akzeptiert werden. Dies bedeutet aber nicht, dass jeder Vertragspartner dann auch bereit ist, eine solche Kündigung sogar rückwirkend auf das Sterbedatum zu akzeptieren, und ggf. schon erhaltene Zahlungen bereit wäre zurück zu zahlen. D.h. wenn es hierzu nicht gerade im konketen Fall eine ausdrückliche Regelung gibt, kann man nur um Rückerstattung bitten, und abwarten, ob sich hierauf jemand einlässt.