Hallo,
ich habe bis vor kurzem ein Duales Studium (Studium mit Ausbildungsvertrag bei einem Unternehmen) gemacht, jedoch wurde mir die Zulassung entzogen, da ich einige Prüfungen nicht bestanden habe und ich wurde exmatrikuliert.
Jetzt fordert mein ehemaliger Ausbildungsbetrieb von mir die Studiengebühren zurück.
Im Ausbildungsvertrag ist jedoch festgehalten das bei einer „Exmatrikulation auf Antrag (laut LHG § 62 ABs. 1 Satz 2), nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 Alt 2. Nr 3 und Nr 5 LHG oder nach § 62 Abs. 3 LHG“ es keinen Anspruch auf eine Rückzahlung gibt.
Interessant zu erwähnen ist noch das ich seit dem 27.6 exmatrikuliert wurde und das natürlich auch dem Betrieb mitgeteilt habe aber bis jetzt kein Kündigungsschreiben oder ähnliches bekommen habe.
Hoffe mir kann jemand helfen bin ich jetzt auf so eine Klausel reingefallen und hätte einen Antrag stellen müssen oder muss ich die Gebühren nicht zahlen?
Im Vorraus vielen dank für eure Hilfe
Grüße
Chris