Rückzahlung von Studiengebühren bei Dualen Studium

Hallo,
ich habe bis vor kurzem ein Duales Studium (Studium mit Ausbildungsvertrag bei einem Unternehmen) gemacht, jedoch wurde mir die Zulassung entzogen, da ich einige Prüfungen nicht bestanden habe und ich wurde exmatrikuliert.
Jetzt fordert mein ehemaliger Ausbildungsbetrieb von mir die Studiengebühren zurück.
Im Ausbildungsvertrag ist jedoch festgehalten das bei einer „Exmatrikulation auf Antrag (laut LHG § 62 ABs. 1 Satz 2), nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 Alt 2. Nr 3 und Nr 5 LHG oder nach § 62 Abs. 3 LHG“ es keinen Anspruch auf eine Rückzahlung gibt.
Interessant zu erwähnen ist noch das ich seit dem 27.6 exmatrikuliert wurde und das natürlich auch dem Betrieb mitgeteilt habe aber bis jetzt kein Kündigungsschreiben oder ähnliches bekommen habe.
Hoffe mir kann jemand helfen bin ich jetzt auf so eine Klausel reingefallen und hätte einen Antrag stellen müssen oder muss ich die Gebühren nicht zahlen?

Im Vorraus vielen dank für eure Hilfe

Grüße
Chris

Hallo Chris,
das ist Landesrecht Baden-Würemberg. Da habe ich nicht wirklich eine Ahnung. Aber ich verstehe diesen Absatz auch so, dass der Zahler, also Dein Ausbildungsbetrieb, keinen Anspruch auf Rückzahlung der Studiengebühren gegenüber der Hochschule hat. Deshalb versucht er, von Dir diese Gebühren wiederzubekommen. Wie das geregelt ist, steht nicht im LHG, weil dies nicht das Verhältnis zwischen Dir und Deinem Arbeitgeber regelt. Das müsste im Ausbildungsvertrag geregelt sein. Wenn ein Verschulden von Dir vorliegt, kann es allerdings durchaus sein, dass Dein AG einen Anspruch auf Rückzahlung hat. Schau mal in Deinen Ausbildungsvertrag.
Gruß
Anja

Hallo,
ich habe bis vor kurzem ein Duales Studium (Studium mit
Ausbildungsvertrag bei einem Unternehmen) gemacht, jedoch
wurde mir die Zulassung entzogen, da ich einige Prüfungen
nicht bestanden habe und ich wurde exmatrikuliert.
Jetzt fordert mein ehemaliger Ausbildungsbetrieb von mir die
Studiengebühren zurück.
Im Ausbildungsvertrag ist jedoch festgehalten das bei einer
„Exmatrikulation auf Antrag (laut LHG § 62 ABs. 1 Satz 2),
nach § 62 Abs. 2 Nr. 2 Alt 2. Nr 3 und Nr 5 LHG oder nach § 62
Abs. 3 LHG“ es keinen Anspruch auf eine Rückzahlung gibt.

Wenn ich die §§ 62 und 32 richtig verstehe, dann entfiele hier für Dich die Rückzahlung.

Interessant zu erwähnen ist noch das ich seit dem 27.6
exmatrikuliert wurde und das natürlich auch dem Betrieb
mitgeteilt habe aber bis jetzt kein Kündigungsschreiben oder
ähnliches bekommen habe.

Und was steht in Deinem Vertrag zum Thema „durchgefallen“?

Gilt dieser dann nicht „automatisch“ als gekündigt?

Hoffe mir kann jemand helfen bin ich jetzt auf so eine Klausel
reingefallen und hätte einen Antrag stellen müssen oder muss
ich die Gebühren nicht zahlen?

Meiner Ansicht nach nicht, wenn Ich den Hergang richtig verstanden habe.

Im Vorraus vielen dank für eure Hilfe

Grüße
Chris

Tut mir leid, aber damit kenne ich mich nicht aus.
Die ersten Absätze zielen jedoch auf einen ABSCHLUSS hin, bzw. auf eine Wiederholung.

Bei der Rückzahlungsforderung sollte stehen, warum sie das Geld zurück verlangen. Grobe Fahrlässigkeit ist Schadensersatzpflichtig.

Du schreibst ehemaliger Arbeitgeber und im gleichen Zug das du keine Kündigung bekommen hast. Irgendetwas stimmt in deiner Darstellung nicht :wink:.
LG.

Hallo,
erstmal danke für die schnelle Antwort also zu druchgefallen steht hier garnichts, nur dieser Satzt das ich bei einer Exmatrikulation auf Antrag nichts zurückzahlen muss. Mich stört jetzt nur die Sache mit dem auf Antrag, im LHG steht ja wenn ich es richtig verstanden habe das ein Grund der Entzug der Zulassung ist. Das wäre mein FAll (steht auf meiner Exmatrikulation) und hätte ich jetzt einen Antrag hierauf stellen müssen um den Vertrag zu entsprechen? Habe Angst das ich hier eine Klausel übersehen habe.
Zum Thema Kündigung, es steht auch in meinem Ausbildungsvertrag das ich eine schriftliche Kündigung erhalten muss.
Wurde unter anderem auch einen Monat länger als beschäftigt beim AG verbucht und das Gehalt von dem Monat wurde dann direkt von den Gebühren die ich zurückzahlen soll erlassen. Aber eigentlich stand ich auch ganz gut im Kontakt mit dem Personalbüro und da wollte niemand das ich nocheinmal arbeiten kommen sondern es hieß nur mit der Exmatrikulation ist das alles in Ordnung.

Hallo Chris,

auf dem Gebiet kenne ich mich leider nicht gut genug aus. Sorry

MfG
Borkuschter

hallo,
da bin ich leider überfragt, aber ich denke entscheidend ist, was mit dem Ausbildungsbetrieb für den Fall des nicht Bestehens der Prüfungen vereinbart wurde.
Gruß koni

Hallo Chris,

tut mir leid, da kann ich leider nicht helfen. Viel Glück an anderer Stelle

Hallo,
tut mit Leid, damit kenne ich mich nicht aus.
Stutzig macht mich die Formulierung „Exmatrikulation auf Antrag“. Wer beantragt eine Exmatrikulation? Wer darf das? Beide Seite sicherlich.
Die §§ dazu, die genannt wurden, googeln und dort nachlesen.
Alles gute, von
bürgerin

Sorry, da kann ich leider nicht weiterhelfen.
Falls es in dem Unternehmen einen Betriebsrat gibt, würde ich mich an den wenden. Hilfreich bei solchen Fällen ist oft auch die Gewerkschaft, die in dem Unternehmen Mitglieder hat/den BR unterstützt.
FG
pleitier

Hallo,
erstmal danke für die schnelle Antwort also zu druchgefallen
steht hier garnichts, nur dieser Satzt das ich bei einer
Exmatrikulation auf Antrag nichts zurückzahlen muss.

Da solltest Du notfalls noch einmal beim Personalbüro nachfragen, denn dazu kann ich jetzt mangels des präzisen Textes nichts definitives sagen.

Mich

stört jetzt nur die Sache mit dem auf Antrag, im LHG steht ja
wenn ich es richtig verstanden habe das ein Grund der Entzug
der Zulassung ist. Das wäre mein FAll (steht auf meiner
Exmatrikulation) und hätte ich jetzt einen Antrag hierauf
stellen müssen um den Vertrag zu entsprechen?

s.o.

Habe Angst das

ich hier eine Klausel übersehen habe.
Zum Thema Kündigung, es steht auch in meinem
Ausbildungsvertrag das ich eine schriftliche Kündigung
erhalten muss.

Auch hier geht es letztlich um die genaue Formulierung, aber da Du ja die Ausbildung definitiv nicht mehr fortsetzen kannst, kann ich nicht erkennen, warum hier noch eine gesonderte Kündigung notwendig sein sollte.

Sprich notfalls das Personalbüro an!

Wurde unter anderem auch einen Monat länger als beschäftigt
beim AG verbucht und das Gehalt von dem Monat wurde dann
direkt von den Gebühren die ich zurückzahlen soll erlassen.
Aber eigentlich stand ich auch ganz gut im Kontakt mit dem
Personalbüro und da wollte niemand das ich nocheinmal arbeiten
kommen

Das wäre ja auch sinnlos.

sondern es hieß nur mit der Exmatrikulation ist das

alles in Ordnung.

sorry, hier habe ich leider keine erfahrungen.

gibts beides nicht sagt auch einiges aus :smiley:

versuchs mal im lokalen Gewerkschaftsbüro einer Gewerkschaft, im schlimmsten Fall wirbt man Dich als Mitglied. ;=)
Alternativ Termin bei einem Fachanwalt für Arbeitsrecht, eine Erstberatung kann man auch ohne Rechtsschutz noch bezahlen.
FG
pleitier

1 Like

Sorry, nicht mein Gebiet.

Trotzdem viel Erfolg bei der Klärung der Geschichte.

Gruß!

Nick

sorry, ich kann leider nicht helfen