Rückzahlung von Studiumkosten bei Kündigung

Hallo zusammen,

mache grade ein duales Studium, das meinen Arbeitgeber ca. 500€ im Monat kostet. Jetzt steht in meinem Abrbeitsvertrag folgender Text:

„Kündigt der Arbeitnehmer das Arbeitsverhältnis vor Ablauf von 5 Jahren nach Erlangen des Studiums, werden dem Arbeitgeber die entstandenen Kosten und Fördergelder vom Arbeitnehmer in Höhe von 20% pro Jahr vorzeitiger Kündogung erstattet.“

Ist dies rechtens? Würde ich da irgendwie rauskommen? Will ich zwar nicht, aber wenn sich was besseres finden würde…

Vielen Dank für eure Hilfe. Hab zwar danach gegoogelt, aber speziell für so einen Fall nichts gefunden.

LG

Ich glaube nicht aber da musste mal jemanden Fragen, der sich mit Arbeitsrecht auskennt.

Alex

deswegen bin ich ja hier :wink:

Ich glaube nicht aber da musste mal jemanden Fragen, der sich
mit Arbeitsrecht auskennt.

Alex

Das ist bei der Form des Studiums rechtens