Hallo Experten !
Frage: Wann ist man für sein Kind unterhaltspflichtig ??
Fakt:
Einem Vater wurde nach Arbeitslosigkeit eine Ausbildung vom „Arbeitsamt(Jobcenter)“ bezahlt. In dieser Zeit erhielt er zusätzlich den Hartz4-Satz zum Lebensunterhalt. Keine weiteren Einkünfte in dieser Zeit (3Jahre).
Frage: Muss er nun den für sein Kind bezahlte Unterhaltsvorschuss zurückzahlen?? Nach §1603 BGB war er ja zu dieser Zeit NICHT leistungsfähig (zahlungsfähig)
Anmerk.: Nach der Ausbildung und eigenen Einkünften wurde die Zahlung sofort wieder aufgenommen.
Für eine fachliche Antwort wäre ich dankbar.
Grüsse aus Stuggi von Hartmut