Rückzahlung von variablem Gehalt bei Kündigung

In einem Arbeitsvertrag ist folgendes geregelt:
Es ist ein variables Gehalt vereinbart. Zunächst wird monatlich ein Abschlag ausgezahlt. Am Jahresende wird Bilanz gezogen. War das variable Gehalt niedriger als der Abschlag, wird es am Jahresende des Folgejahres mit dem im Folgejahr (hoffentlich) erzielten Überschuß verrechnet.
Im Falle einer Kündigung gilt:
Bei einem Ausscheiden aus dem Unternehmen ist eine bestehende Differenz aus den Vorjahren zu Lasten des Arbeitnehmers  vom Arbeitnehmer beim Austritt auszugleichen.

Eine Kündigung kann also richtig teuer werden.
Ist das rechtlich zulässig?

Hallo,

vorbehaltlich der exakten Vertragsformulierung spricht nach der Beschreibung viel dafür, daß die Klausel evtl. aus mehreren Gründen rechtswidrig sein könnte.

Sicherheit bringt allerdings nicht die Anfrage in einem I-net-Forum, sondern die Prüfung durch einen Fachmenschen vor Ort (Fachanwalt/-anwältin für Arbeitsrecht), der/die die exakte Formulierung und den gesamten Vertragskontext vorliegen hat.
Diese Prüfung erscheint mir aber gut angelegtes Geld (sofern der AN an der falschen Stelle gespart und keinen Rechtsschutz im Arbeitsrecht hat).

&Tschüß
Wolfgang