In einem Arbeitsvertrag ist folgendes geregelt:
Es ist ein variables Gehalt vereinbart. Zunächst wird monatlich ein Abschlag ausgezahlt. Am Jahresende wird Bilanz gezogen. War das variable Gehalt niedriger als der Abschlag, wird es am Jahresende des Folgejahres mit dem im Folgejahr (hoffentlich) erzielten Überschuß verrechnet.
Im Falle einer Kündigung gilt:
Bei einem Ausscheiden aus dem Unternehmen ist eine bestehende Differenz aus den Vorjahren zu Lasten des Arbeitnehmers vom Arbeitnehmer beim Austritt auszugleichen.
Eine Kündigung kann also richtig teuer werden.
Ist das rechtlich zulässig?