Rückzahlung von Weiterbildungszuschüssen

Hi!

Nehmen wir folgenden Fall an:

Mitarbeiter A ist bei Unternehmen B tätig und möchte sich nebenberuflich zum Fachwirt weiterqualifizieren. So eine Weiterbildung kostet aber einiges an Geld. Das Unternehmen B bietet einen nicht gerade unerheblichen Zuschuss an, im Gegenzug muss sich Mitarbeiter A dazu verpflichten, mindestens drei Jahre nach Abschluss der Ausbildung beim Unternehmen B zu bleiben, anderenfalls die Zuschüsse zur Weiterbildung zurückzuzahlen.

Frage: Ist so eine Vertragsbindung im Arbeitsrecht sittenwirdrig? Kann A vor Ablauf der drei Jahre das Unternehmen verlassen, ohne etwas zurück zu zahlen?

Grüße
Heinrich

Hi!

Ist so eine Vertragsbindung im Arbeitsrecht
sittenwirdrig?

Zumindest nicht grundsätzlich.

Kann A vor Ablauf der drei Jahre das
Unternehmen verlassen, ohne etwas zurück zu zahlen?

Kommt drauf an was im Wortlaut (= genauer Vertragstext) dazu vereinbart wurde.

Siehe z.B. hier http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Hand…

MfG