Hi!
Nehmen wir folgenden Fall an:
Mitarbeiter A ist bei Unternehmen B tätig und möchte sich nebenberuflich zum Fachwirt weiterqualifizieren. So eine Weiterbildung kostet aber einiges an Geld. Das Unternehmen B bietet einen nicht gerade unerheblichen Zuschuss an, im Gegenzug muss sich Mitarbeiter A dazu verpflichten, mindestens drei Jahre nach Abschluss der Ausbildung beim Unternehmen B zu bleiben, anderenfalls die Zuschüsse zur Weiterbildung zurückzuzahlen.
Frage: Ist so eine Vertragsbindung im Arbeitsrecht sittenwirdrig? Kann A vor Ablauf der drei Jahre das Unternehmen verlassen, ohne etwas zurück zu zahlen?
Grüße
Heinrich