Es gab eine Lohnpfändung und mit dem RA des Gläubigers wurde Ratenzahlung vereinbart. Die Pfändung wurde zurückgezogen und der Arbeitgeber wurde vom RA informiert. Der Arbeitgeber hat das Geld an den Arbeitnehmer zurückgezahlt, da ihm vom RA ebenfalls die Rückzahlung zugesagt wurde. Im Nachhinein hat der RA informiert, dass die Zusage zur Ratenzahlung ein Versehen war und zurückgezogen wurde. Der RA zahlt das Geld nicht an den Arbeitgeber zurück und der Arbeitnehmer soll an den Arbeitgeber zurückzahlen. Das Geld ist aber bereits ausgegeben worden. Die nächste Lohnzahlung liegt unter dem Pfändungsfreibetrag, so dass der Arbeitgeber davon ja auch nichts abziehen kann. Was ist zu tun?
Hallo,
diese Frage ist ganz speziell bzw. schon eine Rechtsfrage! Leider kann ich hierzu keine Antwort geben!
Gruß
Wolfgang Traumer
Hallo,
diese Frage ist ganz speziell bzw. schon eine Rechtsfrage!
Leider kann ich hierzu keine Antwort geben!
Gruß
Wolfgang Traumer
Trotzdem Danke!