Rückzahlung von zuviel erhaltenem Hartz IV nach Trennung der Bedarfsgemeinschaft

Liebe/-r Experte/-in,

ich hoffe, mir kann jemand von euch helfen.
Mein Ex-Freund hat bedingt dadurch, dass wir wegen meiner neuen Stelle umzogen einen Monat doppelt Hartz IV bekommen (vom alten und neuen Wohnort), was nun verständlicherweise zurückgezahlt werden muss. Nun haben wir uns im Frühjahr getrennt und die „gemeinsamen Schulden“ aufgeteilt, sprich ich habe die Nebenkostennachzahlung gezahlt und er sollte die Hartz IV-Rückzahlung begleichen, was er leider nicht gemacht hat. Er bat mich vor einem halben Jahr, ob ich ein oder zwei Raten übernehmen könnte, weil er nicht genug Geld hätte, seitdem zahle ich.

Ich habe mit dem zuständigen Herrn telefoniert um überhaupt rauszufinden, wie hoch der offene Betrag eigentlich ist und habe bei der Gelegenheit auch gleich gefragt ob ich für den kompletten Betrag haftbar gemacht werden kann, wenn er weiterhin nicht zurückzahlt. Dieser sagte mir, wenn er nicht zahlt müsse ich.

Jetzt habe ich zwischenzeitlich erfahren, dass ich gar nicht verpflichtet gewesen wäre, ihn mit zu unterhalten (mein Gehalt wurde immer mit angerechnet), was uns natürlich niemand gesagt hat. Daher stellt sich mir jetzt die Frage bin ich überhaupt verpflichtet, diese Schuld mit abzutragen, da ich ja immer für mein Geld gearbeitet habe.

Danke schon mal für eure Hilfe.
Liebe Grüße und eine schöne Adventszeit.
Corinna

Hallo,
falls Sie von der ARGE aus gesehen, in eine Bedarfs- oder Wohngemeinschaft gelebt haben, so werden beide Partner eingerechnet. Das gilt meines Wissens nach auch für die Schulden.
Also sind auch Sie zur Zahlung verpflichtet, können aber, sofern Ihr Expartner nicht zahlt, diesen wiederrum rechtlich auf Ersattung an Sie belangen.
Grüße aus Bonn…siebengebirgler

Ist der Rückforderungsbescheid auch an Sie direkt adressiert worden? wenn nein -> sofort aufhören zu zahlen…
wenn ja, mit wem wurde die Ratenzahlung vereinbart? wenn nicht mit Ihnen, dann sofort aufhören zu zahlen…