Liebe/-r Experte/-in,
die Frage nach der Rückzahlung des Weihnachtsgeldes bei Kündigung wird ja im Internet weitreichend behandelt. Allerdings ist es in meinem Fall so, dass in keinster Weise die Zahlung eines Weihnachtsgeldes im Arbeistvertrag thematisiert wird. Mein Vorgesetzter begründete dies damit, dass er die Zahlung abhängig von der wirtschaftlichen Situation entscheidet. So weit so gut. Nun bekomme ich dieses Jahr eine Zahlung, gehe aber davon aus dass ich in absehbarer Zeit den Arbeitgeber wechseln werde. Kann mein Arbeitgeber dann das Geld zurückverlangen, auch wenn vertraglich keine Vorgehensweise festgehalten ist?
Vielen Dank im Voraus!
Hallo Emma,
nein, das geht nicht. Wenn nirgendwo geregelt ist, dass Sie etwas zurück zahlen müssen, wenn Sie an einem bestimmten Stichtag nicht mehr dabei sind, dann ist auch nix zurück zu zahhlen. Also: Einsacken, kündigen und winke, winke machen.
Viel Erfolg!
Ivailo Ziegenhagen
- Fachanwalt für Arbeitsrecht -
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Fachanwälte für Arbeits- und Sozialrecht
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Hallo
Nein , das Geld kann dann nicht zurückgefordert werden außer es gibt eine Regelung im Abeitsvertrag oder im Tarifvertrag oder in einer Betriebsvereinbarung.
Alles gute