Meine Frau hat zum 31. Dez.2012 bei der Caritas Sozialstation gekündigt, und muß nun das gesamte Weihnachtsgeld zurückzahlen. Nach AVR-Caritas muß beim Ausscheiden aus dem Arbeitsverhltnis des Folgejahres die Weihnachtszuwendung für das vorausgegangene Kalernderjahr komplett zurückbezahlt werden.
Frage 1: Ist es Rechtens, daß eine bewilligte und bereits bezahlte Zuwendung bei Eigenkündigung vor dem gesetzten Termin, 31. März, komplett vom Arbeitgeber zurückverlangt werden kann?
Frage 2: Wenn der vor 4 Jahren abgeschlossene Arbeitsvertrag die Rückforderung erlaubt, gibt es zwischenzeitlich arbeitnehmerfreundlichere Auslegungen der Entgeltregelung bzgl. Weihnachtsgeld?
Hallo,
wenn die Regel so aufgestellt ist, zumeist im Rarifvertrag oder Haustarifvertrag, dann ist die Rückforderung berechtigt.
Beste Grüße
Frank Seiler
Hallo Frank Seiler,
dann gibt es wohl nichts zu mäkeln, der Haustarifvertrag besagt: Rückzahlung! Habe diesen Passus im Arbeitsvertrag übersehen, Ihr Hinweis ließ mich nun genauer nachsehen.
Vielen Dank.
Freundliche Grüße
FritzJack