Hi Ihr Arbeitstiere,
Hier mein kleines Problem: bin Dipl. Ing und im 6.Jahr (Erstanstellung n. Studium) in einem mittelst. Betieb (120 MA) beschäftigt. Alle Gehaltswünsche - gespräche wurden in den letzten Jahren abgeblockt oder abgelehnt. So auch im Februar. Jetzt kündige ich diesen Monat zum 31.06.und das obwohl ich noch im letzten Jahr (Sept - Dez) für ca. 10000 DM eine Weiterbildung im Bereich Röntgen und Filmbewertung gemacht habe. Eine Verpflichtung zur anteiligen Rückzahlung bei Kündigung habe ich nicht unterschrieben. Kann der AG trotzdem etwas zurück fordern, oder sollte ich im hinblick aufs Arbeitszeugnis einer freiwillgen Rückzahlung zustimmen. Kennt jemand eine ähnl. Fall?
Danke schon mal fürs lesen und für die Tipps.
tschüß tom
Nix unterschrieben?
Hi!
Äh - naja - eigentlich sollte Dein Arbeitgeber schon etwas in der Hand haben, was ihm ermöglicht, diese Kosten anteilmäßig zurückzufordern (Ich habe irgendwas im Kopf von 3000 DM, die jährlich „abgearbeitet“ werden)! Steht auch in Deinem Arbeitsvertrag eine solche Klausel nicht drin? Dann wärst Du zumindest nicht verpflichtet, die Kosten zu erstatten.
Wie sieht es denn mit einem Zwischenzeugnis aus? Wenn Dein AG noch nicht weiß, ob Du zahlst, wird er Dir dieses wohl nicht versauen - soweit es ihm möglich ist.
Liebe Grüße
Guido
Hallo,
generell hat der Arbeitgeber keinen Anspruch auf Rückzahlung der
Weiterbildungskosten, wenn nichts unterschrieben wurde. Auch wenn es ein solches Schreiben geben würde, ist es in der Regel immer nicht ganz einfach für den AG seine Forderungen durchzusetzen, da die Weiterbildung im Interesse des AG’s lag.
Auswirkungen auf das Arbeitszeugnis kann es nicht haben. Der AG ist gesetzlich verpflichtet, auf Anforderung ein qualifiziertes Arbeitszeugnis zu erstellen. Sollte man mit dem Inhalt nicht einverstanden sein, kann man seine berechtigten Forderungen auch gerichtlich durchsetzen. Wichtig ist nur, daß man ein qualifiziertes Arbeitszeugnis anfordert.
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Hallo
(…)Eine Verpflichtung zur anteiligen Rückzahlung bei
Kündigung habe ich nicht unterschrieben. Kann der AG trotzdem
etwas zurück fordern,
– Wenn nichts vereinbart wurde: Nein.
oder sollte ich im hinblick aufs
Arbeitszeugnis einer freiwillgen Rückzahlung zustimmen.
– Nein.
Gruß,
LeoLo