Rückzahlung zur Zusatzausbildung bei Azubis

Liebe Experten,

gerne möchte ich Ihren fachmännischen Rat in Anspruch nehmen.

Nehmen wir an, Auszubildender X möchte zusätzlich zu seiner Berufsausbildung eine Zusatzausbildung für einen speziellen kaufmännischen Bereich durchführen, z.B. Europakaufmann oder Chinakaufmann. Für diese Zusatzausbildung soll und möchte der Ausbildungsbetrieb Y die gesamten entstandenen Kosten übernehmen.

Speziell für diese Zusatzausbildung möchte der Ausbildungsbetrieb Y eine Rückzahlungsvereinbarung mit Auszubildenden X treffen. Der Auszubildende X verpflichtet sich bei Nichtbestehen der Prüfung oder bei Abbrechen der Zusatzausbildung (aus eigenem Verschulden!) die gesamten vom Betrieb übernommenen Kosten zurück zu erstatten.
Frage 1: ist solch eine Rückzahlungsvereinbarung bei Auszubildenden zulässig???
Es geht hierbei nicht um den Ausbildungsvertrag selbst!

Frage 2: ist es zulässig, die Kosten zurück zu verlangen, wenn der Auszubildenden X vom Ausbildungsbetrieb Y aus eigenem Verschulden (z.B. Diebstahl) das Unternehmen verlässt, d.h. fristlos gekündigt wird?

Vielen Dank für die Antworten.

Gruß
Sandra

Hallo,

  1. Ja, weil es hier um eine Zusatzausbildung geht, die hier nicht zum abgeschlossenen Azubi-Vertrag gehört.

  2. Ja

Gruss