Liebe Experten,
gerne möchte ich Ihren fachmännischen Rat in Anspruch nehmen.
Nehmen wir an, Auszubildender X möchte zusätzlich zu seiner Berufsausbildung eine Zusatzausbildung für einen speziellen kaufmännischen Bereich durchführen, z.B. Europakaufmann oder Chinakaufmann. Für diese Zusatzausbildung soll und möchte der Ausbildungsbetrieb Y die gesamten entstandenen Kosten übernehmen.
Speziell für diese Zusatzausbildung möchte der Ausbildungsbetrieb Y eine Rückzahlungsvereinbarung mit Auszubildenden X treffen. Der Auszubildende X verpflichtet sich bei Nichtbestehen der Prüfung oder bei Abbrechen der Zusatzausbildung (aus eigenem Verschulden!) die gesamten vom Betrieb übernommenen Kosten zurück zu erstatten.
Frage 1: ist solch eine Rückzahlungsvereinbarung bei Auszubildenden zulässig???
Es geht hierbei nicht um den Ausbildungsvertrag selbst!
Frage 2: ist es zulässig, die Kosten zurück zu verlangen, wenn der Auszubildenden X vom Ausbildungsbetrieb Y aus eigenem Verschulden (z.B. Diebstahl) das Unternehmen verlässt, d.h. fristlos gekündigt wird?
Vielen Dank für die Antworten.
Gruß
Sandra