Rückzahlung - Zuschuss aus dem Vermittlungsbudget

Als alleinerziehende Person , ALG2 , Hat ein Familienmitglied im Rahmen des §45 SGB III einen Zuschuss zum Kauf eines PKW bekommen um auf die Arbeit zu gelangen.
Die wurde aufgenommen , allerdings ist es abzusehen dass die Probezeit warscheinlich nicht überdauert werden wird. Plötzlich ist von Nachtschicht und anderen , vorher nicht gesagten Dingen die Rede.
Frage : Unter welchen Umständen muss der Zuschuss zurückbezahlt werden.Wenn die Person z.B. nur 2 Monate arbeitet und dann wieder ALG2 beantragen muss , muss der zuschuss dann zurückbezahlt werden , oder darf er behalten werden ?
Danke Gruss,Emmelot

Hallo

Plötzlich ist von Nachtschicht und anderen , vorher nicht gesagten Dingen die Rede.

Die Person sollte dafür sorgen, dass sie das alles beweisen kann. Vielleicht nochmal ein Gespräch mit dem Arbeitgeber im Beisein eines neutralen oder wohlgesonnenen Zeugen suchen, und da auch nochmal auf das Einstellungsgespräch zu sprechen kommen, was da alles gesagt wurde.

Am besten natürlich alles schriftlich geben lassen.
Was steht denn im Arbeitsvertrag? Da müsste doch die Arbeitszeit drinstehen.

Viele Grüße

Zuschuss oder Darlehen?

Als alleinerziehende Person , ALG2 , Hat ein Familienmitglied
im Rahmen des §45 SGB III einen Zuschuss zum Kauf eines PKW
bekommen um auf die Arbeit zu gelangen.
Die wurde aufgenommen , allerdings ist es abzusehen dass die
Probezeit warscheinlich nicht überdauert werden wird.

Von welcher Seite aus?

Plötzlich ist von Nachtschicht und anderen , vorher nicht
gesagten Dingen die Rede.

Tja, reingefallen. Details wären unter „Arbeitsrecht“ anzufragen.
Endete der ALG2-Bezug oder wird noch aufgestockt? Ist das noch eine Bedarfsgemeinschaft? Könnte ja sein, dass ein erw. Kind der alleinerziehenden Person diese Arbeit aufgenommen hat.

Frage : Unter welchen Umständen muss der Zuschuss
zurückbezahlt werden.Wenn die Person z.B. nur 2 Monate
arbeitet und dann wieder ALG2 beantragen muss , muss der
zuschuss dann zurückbezahlt werden , oder darf er behalten
werden ?

So einfach ist das nicht. Zumindest nicht wenn unklar ist wie die Umstände liegen und vor allem was vereinbart wurde. Die zentrale Frage ist auch ob es tatsächlich ein nicht rückzahlbarer Zuschuss unter Auflage ist oder ein Darlehen. Bei letzt genannten ist’s klar, ansonsten ist die Auflage/Vereinbarung zu bewerten.

Letztlich ist doch klar, dass auf diese Weise nicht der PKW-Absatz unter Hartz4lern subventioniert werden kann. Denn die waren ja damals schon bei der Abwrackprämie außen vor. Die Idee mit „Brauche-PKW-für-Arbeit“, aber die Arbeit endet in der Probezeit, ist nicht neu.

Auch ist zu berücksichtigen, dass wenn die Arbeit endet und wieder alleiniger ALG2-Bezug vorliegt, ob der Hartz4ler den PKW unterhalten kann oder veräußern müßte?

Hallo,:smile:9
Danke,für die Info.
Grusss,Emmelot