Rückzahlung zuvielgezahlter Betriebskosten

Wenn das JobCenter eine Forderung, Rückzahlung von zuviel geleisteten Betriebskosten aus einem Zeitraum 05.2005-04.2006 und aus 05.2006-04.2007 stellt, ist das Rechtens? Gibt es denn da keine Verjährungfristen?

Wenn das JobCenter eine Forderung, Rückzahlung von zuviel
geleisteten Betriebskosten aus einem Zeitraum 05.2005-04.2006
und aus 05.2006-04.2007 stellt, ist das Rechtens? Gibt es denn
da keine Verjährungfristen?

Natürlich ist das rechtens. Verjährungsfristen gibt es auch. Bei Sozialleistungen sind dies, glaube ich vier Jahre. Könnte bei verschiedenen Sozialleistungen unterschiedlich sein. Verjährung beginnt ab dem Zeitpunkt zu dem das Jobcenter Kenntnis erlangt. Wie auch immer hier liegt man nach locker drin.

Gruß

Verjährung beginnt ab dem Zeitpunkt zu dem das Jobcenter Kenntnis erlangt.

Hi, das ist falsch!
Verjährung beginnt nach Ablauf d. Jahres um 00.00h, in dem d. Schuld entstand u. endet nach 3 bzw. 4 Jahren um 24.00h.

Z.B… 2008 entsteht Anspruch, Verj.-Beginn 01.01.2009 0.00h, Ende nach 3 Jahren: 31.12.2012 24.00h. Nach 4 Jahren dito aber erst 2013.
MfG ramses90

Verjährung beginnt ab dem Zeitpunkt zu dem das Jobcenter
Kenntnis erlangt.

Hi, das ist falsch!
Verjährung beginnt nach Ablauf d. Jahres um 00.00h, in dem d.
Schuld entstand u. endet nach 3 bzw. 4 Jahren um 24.00h.

Hm, na ich weiß nicht so recht. Hab mich jetzt einfach mal darauf verlassen:
http://bundesrecht.juris.de/sgb_10/__50.html
http://bundesrecht.juris.de/bgb/__199.html
§ 50 (4) SGB X verweist ja bezüglich der Hemmung der Verjährung auf das BGB. Hier möchte ich dann mal die Aufmerksamkeit auf das Wörtchen UND bei §199 (1) Nr. 1 lenken.

Wie auch immer man ist noch voll drin.

Gruß