Musste mein Badezimmer renovieren, da ich an der Dachschräge ein Wasserschaden hatte, der von einem undichten Abluftrohr herrührte.Jetzt habe ich die Teilkosten für die Renovierung bei meinem Verwalter eingereicht! Er hat mir vorgeschlagen, die Materialkosten zu übernehmen, ich habe ihm aber eine Aufstellung der Material und Lohnkosten für den Teilbereich in Rechnung gestellt( was natürlich eine höhere Summe ausmachte). Welche Summen kann ich jetzt für die Renovierung als Rückerstattung wirklich geltend machen?
Hallo,
der Wasserschaden ist durch ein undichtes Abluftrohr entstanden.
- gehört das eingebaute Abluftrohr zum Gebäude
- gehört das Badezimmer (ohne Einrichtungsgegenstände und privates Eigentum, wie z.B. Handtücher und und und ) zum Gebäude, also Eurem Vermieter.
Alle Schäden am Gebäude sind über die Gebäudeversicherung abgedeckt, die der Vermieter eigentlich für seine Immobilie abgeschlossen haben sollte. Hat er das nicht, muss er das aus eigener Tasche bezahlen.
Alle Einrichtungsgegenstände und nicht mit dem Gebäude fest verbundenen Dinge sollten über eure private Hausratversicherung abgedeckt sein. Solltet Ihr keine haben … Pech gehabt …
Zusammenfassung:
Der Vermieter ist in der Pflicht seine Gebäudeversicherung in Anspruch zu nehmen. Sollte er diese nicht haben, MUSS er die Renovierung aus seiner eigenen Tasche bezahlen.
Du hättest erst gar nicht anfangen sollen zu renovieren, denn jetzt musst Du Deinem Geld hinterherlaufen.
Er ist verpflichtet alle Kosten für die Renovierung am Gebäude selber zu tragen !!!
VIEL SPASS BEIM EINTREIBEN …
Ich hoffe ich konnte weiterhelfen.
Gib mal Info wie das ausgeht … bin da ja mal gespannt wie ein Flitzebogen.
LG
Atanas