Hallo liebes Expertenteam!
Folgender Sachverhalt:
Mitarbeiter X arbeitet seit mehreren Jahren in einem mittelständischen Unternehmen mit ca. 20 Mitarbeitern. Das Unternehmen wächst rapide, allerdings wächst auch die Unzufriedenheit der Mitarbeiter. Die Geschäftsführung dieser Firma hat sich deshalb was sehr Nettes ausgedacht. Zweimal im Jahre 2012 wurden Prämien in Form von Einmalzahlungen ausgeschüttet. Den jeweiligen Lohnabrechnungen lag beide Male (die letzte Prämie wurde zum 31.10.2012 bezahlt) ein ununterschriebener Zettel dabei mit folgendem Wortlaut:
" Die Firma XXX leistet eine Einmalzahlung als Belohnung für die Arbeitsleistungen und die Förderung der Betriebstreue. Die Einmalzahlung ist eine freiwillige Leisutng, auf die selbst bei wiederholter Auszahlung kein Rechtsanspruch besteht. Die Einmalzahlung ist zurück zu zahlen, wenn das Arbeitsverhältnis auf Grund von Eigenkündigung des Arbeitnehmers, die nicht auf einem wichtigen Grund beruht, auf Grund von Kündigung des Arbeitgebers, die auf wichtigem Grund beruht oder auf Grund Aufhebungsvertrages bzw. gerichtlichen Vergleiches der vor dem 31.10.2013 endet." (Zitat Ende)
Arbeitnehmer X ist leider trotz der Zahlungen mit seinem Arbeitsplatz nicht mehr ganz glücklich und zieht einen Stellenwechsel in Betracht.
Jetzt die Frage: Muss er das Geld wirklich wieder zurückbezahlen? Wie gesagt, es handelt sich lediglich im einen der Lohnabrechnung beigefügten „Fresszettel“ der nicht einmal von einem Mitglied der Geschäftsleitung unterschrieben ist. Hat so etwas dann Gültigkeit?
Auf die Antworten freue ich mich sehr!
Grüße Naima