Hallo
Nach einiger Mietzeit stellt sich heraus, dass die Miewohnung kleiner als die im Mietvertrag angegebene ist. Der Vermieter mißt selbst nach und kommt zum gleichen Erbnis und bestätigt dies auch.
Die Mietfläche ist über 10 % kleiner als im Mietvertrag angeben. Der Vermieter berichtigt auch die Angabe der Wohnflächengröße.
Wie lange würde an Anspruch auf Nachforderung der zuviel gezahlten Miete bestehen und für welchen Zeitraum der vergangenen Jahre?
Oder erlischt ein Anspruch, wenn nicht sofort nach Kenntnis der Sachlage ein Anspruch (schrft.) geltend gemacht wird?