Rückzahlungsanspruch bei zuviel gezahlter Miete

Hallo

Nach einiger Mietzeit stellt sich heraus, dass die Miewohnung kleiner als die im Mietvertrag angegebene ist. Der Vermieter mißt selbst nach und kommt zum gleichen Erbnis und bestätigt dies auch.
Die Mietfläche ist über 10 % kleiner als im Mietvertrag angeben. Der Vermieter berichtigt auch die Angabe der Wohnflächengröße.
Wie lange würde an Anspruch auf Nachforderung der zuviel gezahlten Miete bestehen und für welchen Zeitraum der vergangenen Jahre?
Oder erlischt ein Anspruch, wenn nicht sofort nach Kenntnis der Sachlage ein Anspruch (schrft.) geltend gemacht wird?

Eine zu hoch angegebene Wohnfläche stellt einen Mangel der Mietsache dar. Für die Zukunft kann daher die Warmmiete um den entsprechenden Prozentanteil gemindert werden, und zwar dauerhaft. Für die Vergangenheit besteht das Recht auf Rückerstattung des Differenzbetrags gem. § 812 BGB (ungerechtfertigte Bereicherung). Dieser Anspruch verjährt am Ende des dritten Jahres nach Entstehen, derzeit wären also alle Rücherstattungsansprüche vor dem 01.01.2008 verjährt…