Rückzahlungsansprüche bei noch nicht durchgeführten Dienstleistungen

Hallo, 

mich interessiert mal folgender Sachverhalt. 
Wie verhält es sich mit Rückzahlungsansprüchen des Kunden, wenn er
für eine Leistung (z.B. ein Fotoshooting) bezahlt hatte, aber diese 
Leistung nie in Anspruch genommen hat?
Um die Sache zu verkomplizieren - was wäre, wenn in der Zwischenzeit der
Betreiber gewechselt hätte?
Besteht generell ein Anspruch auf die Rückzahlung des Geldes?
An wen würde sich diese Forderung richten - den alten oder neuen Betreiber?

Vielen Dank!
Tom

Entscheidend ist nicht die Bezahlung und die Leistungserbringung, sondern der Vertragsschluss. Ich vermute, hier ist ein Vertrag über das Shooting geschlossen worden. In diesem Falle gibt es lediglich einen Anspruch auf Durchführung des Shootings, nicht aber auf Rückzahlung, denn das Fotostudio wird ja weiter bereitstehen.

Im Übrigen bestehen vertragliche Ansprüche nur gegenüber dem damaligen Vertragspartner, es sei denn, dieser ist in Verträge eingetreten. Dazu ist der Sachverhalt aber unergiebig.

Der Kunde hat zunächst Anspruch auf Vertragserfüllung, also Leistung der vereinbarten Aufnahmen, gegen das „Fotostudio XY“.

Also auch gegen den Neuinhaber, wenn er es als Rechtsfolger übernahm.

Andernfalls bei Betriebstillegung mangels Erfüllungsmöglichkeit einen Rückzahlungsanspruch gegen den Vertrgspartner, also ehem. Betriebsinhaber.

G imager