Rückzahlungsforderung Hartz IV rechtens?

Hallo,

ich beginne morgen, also am 05.02.10 meine Arbeit bei einer Firma.

Hartz IV für Februar 10 habe ich bereits erhalten.
Meinen Arbeitslohn erhalte ich aber erst am 15.03.10.

Jetzt meinte die Gute Dame von der GfA dass ich die Leistungen für Februar zurückzahlen müsse?!?!

Aber ich muss mit dem Geld doch im MÄRZ leben und nicht im Februar???

Würde mich über schnelle Antworten freuen!

Lg Jenny

Hallo Jenny,

leider ist dies tatsächlich so!
Das ausgezahlte Geld vom Amt ist den Monat Februar - das Amt zahlt im Vorhinein.
Dein Lohn - den du leider erst - am 15 d. M. bekommst, ist für den letzten gearbeiteten Monat (hier Februar).

Somit hast du also FÜR Februar 2 Gelder zur Verfügung - wenn auch nur theoretisch und gesetzlich und nicht praktisch.

Du kannst sogar Geld noch verlangen und zwar vom 1. - 15.3. aber auch nur zur Überbrückung und auch zurückzuzahlen.

Der Trost in dieser Miesere: Das Amt muss Ratenzahlungen akzeptieren!!!

Hallo Jenny, leider kann ich dir überhaupt nicht weiterhelfen, ich habe davon keinerlei Ahnung, ich weiß auch ehrlichgesagt nicht wie du darauf kommst mir diese Expertenfrage zu stellen, ich konnte in meinem Profil keinerlei Hinweise finden, dass ich dafür geeignet sei.
Vielleicht bist du irgendwie in der Zeile verrutscht.

Viel Erfolg noch.

Iris

Hallo, als ich den Text eintippte, wurdest du mir als Experte angeboten, hab einfach mal die ersten 10 genommen!!

Sorry, bin auch das erste mal hier!!!

Lg

Hallo Jenny,
versuche einfach mit der Dame noch einmal zu reden. Aber zahlen musst du es, glaub ich auf jeden Fall. Bin mir da aber nicht wirklich sicher.
Viel Erfolg